Der Werkausschuss
empfiehlt dem Stadtrat, die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung wie folgt zu
ändern:
§ 7
(Leichenhausgebühren) erhält folgende neue Fassung:
„Leichenhausbenutzung
- Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 165,-- €
- Verstorbene ab 6 Jahren 255,--
€
- Nur Urne (bei Urnenbestattungen) 127,--
€“
Die bisherige Ziffer
2 (Reinigung des Leichenhauses) entfällt.