Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) folgende

 

Änderungssatzung zur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg

Stadtwerke Friedberg“

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 22.01.2013 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 4 Ziffer 4 erhält folgende neue Fassung:
    „4.   Die Werkleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, die der Stadtrat nach
           Art. 88 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung Art. 43 Abs. 2 GO auf die Werkleitung
           übertragen hat, insbesondere für die Ernennung, Einstellung, Beförderung,
            Höhergruppierung, Ruhestandsversetzung und Entlassung bei Beamten bis
           Besoldungsgruppe A 8 und bei Beschäftigten bis Entgeltgruppe 8 TVöD sowie für
           alle weiteren Personalentscheidungen aller Beamten und Beschäftigten.
           Für geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte, für die kein Tarifvertrag
           gilt, ist ebenfalls die Werkleitung zuständig.“

  2. Nach § 4 Ziffer 4 wird folgende neue Ziffer 5 eingefügt:
    „5.   Die Werkleitung ist zuständig für die Vergabe von Nachträgen zu Verträgen und
           Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme
           um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 45.000,-- € erhöhen.“

  3. In § 4 wird die bisherige Ziffer 5 zur neuen Ziffer 6.

  4. In § 4 wird die bisherige Ziffer 6 zur neuen Ziffer 7.

  5. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 wird die Zahl „15.000,-- €“ durch die Zahl „45.000,-- €“ ersetzt.

  6. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.3 wird die Zahl „10.000,-- €“ durch die Zahl „22.500,-- €“ ersetzt.

  7. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.4 wird die Zahl „30.000,-- €“ durch die Zahl „90.000,-- €“ ersetzt.

  8. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.6 wird die Zahl „75.000,-- €“ durch die Zahl „90.000,-- €“ ersetzt.

  9. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.7 wird die Zahl „6.000,-- €“ durch die Zahl „9.000,-- €“ und die Zahl „25.000,--€“ durch die Zahl „45.000,-- €“ ersetzt.

  10. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.8 erhält folgende neue Fassung:
    „3.8 Die Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als
           90.000,-- € im Einzelfall beträgt oder die Angelegenheit grundsätzliche
           Bedeutung hat.“

  11. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.9 erhält folgende neue Fassung:
    „3.9 Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Ruhestandsversetzung
           und Entlassung bei Beamten der Besoldungsgruppen A 9 mit A 12 und bei
           Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 mit 12 TVöD sowie die Gewährung von
           Altersteilzeit bei Beamten der Besoldungsgruppen A 1 mit A 12 und bei
           Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 mit 12 TVöD.“

  12. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.12 erhält folgende neue Fassung:
    „3.12    Die Behandlung von Rechtsbehelfen einschließlich Abhilfeverfahren gegen
                Beitrags- und Gebührenbescheide (§ 72 VwGO), soweit der festgesetzte
                Beitrag oder die festgesetzte Gebühr im Einzelfall über 90.000,-- € beträgt
                sowie bei Rechtsbehelfen gegen sonstige Bescheide, soweit es sich um
                grundsätzliche oder bedeutende Angelegenheiten handelt.“

  13. § 6 Abs. 1 Ziffer 1.4 erhält folgende neue Fassung:
    „1.4 Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Ruhestandsversetzung,
           Gewährung von Altersteilzeit und Entlassung bei Beamten ab der
           Besoldungsgruppe A 13 und bei Beschäftigten ab Entgeltgruppe 13 TVöD.“

  14. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1.9 wird die Zahl „300.000,-- €“ durch die Zahl „900.000,-- €“ ersetzt.

  15. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1.10 wird die Zahl „750.000,-- €“ durch die Zahl „900.000,-- €“ ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2014 in Kraft.

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31