Sitzung: 29.07.2014 Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2014/179
Der Kauf sowie die Erweiterung und Modernisierung des Vereinsgebäudes der Schützengilde Ottmaring-Rederzhausen-Hügelshart e.V. wird entsprechend den städtischen Sportförderrichtlinien als zuschussfähige Maßnahme anerkannt. Unter Einbezug der geltenden Förderobergrenzenregelung werden € als maximaler Höchstzuschuss bewilligt.
Haushaltsmittel sind verbindlich im Jahr 2015 bei HsSt. 5500.9870 (Sportförderung) einzuplanen.