Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kauf sowie die Erweiterung und Modernisierung des Vereinsgebäudes der Schützengilde Ottmaring-Rederzhausen-Hügelshart e.V. wird entsprechend den städtischen Sportförderrichtlinien als zuschussfähige Maßnahme anerkannt. Unter Einbezug der geltenden Förderobergrenzenregelung werden  € als maximaler Höchstzuschuss bewilligt.

 

Haushaltsmittel sind verbindlich im Jahr 2015 bei HsSt. 5500.9870 (Sportförderung) einzuplanen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              11

 

     

Abwesend:

 

1. BM Eichmann

StRin Hölzl