Beschluss: ungeändert beschlossen

Für die vorgesehene substanzerhaltende Sanierungsmaßnahme des Kirchturmes St. Michael in Ottmaring  werden maximal  Zuschuss bewilligt. Der Zuwendungsbemessung werden dabei  zuwendungsfähige Kosten sowie ein Fördersatz von 13,5 %  zugrunde gelegt.

 

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 verbindlich einzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              10

 

     

Abwesend:

 

1. BM Eichmann

StRin Böhm

StRin Hölzl