Der Planungs-und Umweltausschuss stimmt der Erteilung einer Abweichung der in § 4 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg festgelegten Mindestdachneigung von 45 ° aufgrund der beengten Grundstücksituation und des Bestandsgebäudes zu. Der Ersatz-Neubau auf dem Grundstück Flur-Nr. 203, Gem. Friedberg, Stadtmauer 40 kann mit einem neuen Satteldach mit nur 39,5° Neigungswinkel errichtet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrV Fuchs – vertreten durch StR Feile