Sitzung: 31.07.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 2014/185
Der Planungs-und Umweltausschuss stimmt der Erteilung einer Abweichung der in § 4 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg festgelegten Mindestdachneigung von 45 ° aufgrund der beengten Grundstücksituation und des Bestandsgebäudes zu. Der Ersatz-Neubau auf dem Grundstück Flur-Nr. 203, Gem. Friedberg, Stadtmauer 40 kann mit einem neuen Satteldach mit nur 39,5° Neigungswinkel errichtet werden.