Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

1.      Folgendem Vertragstext wird zugestimmt:

 

 

 

Vertrag zur Stadtbücherei St. Jakob Friedberg

zwischen der Stadt Friedberg

-im Folgenden Stadt genannt-

 

und

 

der Kirchenstiftung St. Jakobus maj.

-im Folgenden Pfarrei genannt-

 

Öffentliche Büchereien gehören zu den unverzichtbaren kulturellen Angeboten in Orten jeder Größe. Das im Grundgesetz garantierte Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf Information und Bildung schließt den Zugang zur Literatur und verwandten Medien ein. Um ein möglichst bürgernahes und ortsfestes Angebot für die Stadt zu verwirklichen, wird die Zusammenarbeit zwischen dieser und der Pfarrei fortgesetzt und folgender Büchereivertrag geschlossen.

 

§ 1

 

Die Stadt und die Pfarrei  führen die Stadtbücherei St. Jakob gemeinsam. Zweck und Ziel dieser Bücherei ist es, allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Konfession oder Staatsangehörigkeit durch gemeinnützigen Verleih Bücher und andere Medien zugänglich zu machen. Die Stadtbücherei schenkt der Pflege einer Kinderbuchabteilung und der Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen große Beachtung. Die Einbeziehung vorhandener Schulbüchereien ist wünschenswert und liegt im Sinne dieses Vertrages.

 

Hierzu zählt die Schülerlesebücherei des Staatlichen Gymnasiums Friedberg als selbständige Zweigstelle der Stadtbücherei Friedberg. Die hierzu zwischen der Stadt, der Pfarrei und dem Landkreis Aichach-Friedberg geschlossene Vereinbarung vom 29.05.2009 wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.

 

§ 2

 

Zur Erreichung der vorgenannten Ziele stellt die Pfarrei im Pfarrzentrum Räumlichkeiten mit rund 300 m² unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für den Unterhalt dieser Räumlichkeiten übernimmt die Pfarrei. Im Gegenzug übernimmt die Stadt die laufenden Kosten für Telefon und EDV. Die Nebenkosten für die Raumnutzung werden von den Vertragspartnern je zur Hälfte übernommen. Alle weiteren Sachausgaben sind durch die Einnahmen aus der Buchausleihe zu bestreiten. Reichen die Einnahmen für erforderliche Sachkosten nicht aus, sind die Ausgaben für das folgende Kalenderjahr rechtzeitig anzumelden, damit die Ausgaben im Haushalt der Stadt und der Pfarrei eingeplant werden können. Für diese Kosten wird grundsätzlich eine Kostenteilung vereinbart.

 

Eventuelle Zuschüsse des St. Michaelsbundes werden von der Pfarrei beantragt und reduzieren die Kostenanteile der Vertragspartner zu gleichen Teilen.

 

§ 3

 

Die Stadtbücherei St. Jakob wird paritätisch und kollegial von der Stadt und der Pfarrei getragen. Dazu werden jeweils ein bis zwei Personen von den Vertragspartnern bestimmt. Diese Personen bilden das Büchereikuratorium. Sie können fallweise Berater beiziehen. Fachkräfte des St. Michaelsbundes können an Besprechungen teilnehmen.

 

Aufgaben des Kuratoriums sind vor allem:

 

-        Die Empfehlung über den Einsatz und die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel für Medienbeschaffung, Sachbedarf usw. an die Entscheidungsträger der Vertragspartner.

-        Bestellung der Büchereileitung und deren Stellvertreter.

-        Erarbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten für die Benutzung der Stadtbücherei.

 

In Fragen der finanziellen Ausstattung der Bücherei, in dienstrechtlich personellen Fragen und in allen weiterreichenden Sachfragen sind erforderlichenfalls Beschlüsse der zuständigen Gremien von Gemeinde und Pfarrei einzuholen.

Die Pfarrei ist für die Finanzverwaltung inklusive Rechnungsprüfung der Bücherei verantwortlich. Für die Bücherei wird ein eigenes Unterkonto eingerichtet.

Unabhängig von der Anzahl der bestellten und anwesenden Personen können Entscheidungen im Büchereikuratorium nur einvernehmlich getroffen werden.

 

§ 4

Die Stadt trägt die Kosten der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter. Eine Erhöhung der erforderlichen Personalstunden und der Aufwandsentschädigung kann nur nach Zustimmung der Stadt erfolgen. Falls neben- oder hauptamtliches Personal angestellt werden muss, ist hierzu zwischen den Vertragspartnern eine gesonderte Regelung zu treffen.

 

§ 5

Die Stadtbücherei St. Jakob ist aufgrund dieses Vertrages dem St. Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V. angeschlossen und wird fachlich von ihm betreut. Als Fachverband berät er beim Ausbau des Medienbestandes und in allen anderen Fachfragen. Er vermittelt die öffentlichen Zuschüsse und weist die Leistungen der Stadtbücherei in seiner Statistik aus.

 

§ 6

Die Medienbeschaffung für die Stadtbücherei, die im gegenseitigen Einvernehmen der Büchereiträger durch die Büchereileitung erfolgt, beachtet die allgemein anerkannten Erfordernisse einer öffentlichen Bücherei. Ausgeschlossen von der Einstellung bleiben nur Bücher und andere Medien mit gewaltverherrlichendem und pornographischem Inhalt und solche Werke, die die Grundlagen des demogratischen Zusammenlebens bekämpfen, Rassen- und Minderheitenhass oder rechts- bzw. linksradikales Gedankengut verbreiten oder die gemeinsamen Grundsätze der christlichen Bekenntnisse verächtlich machen.

Für die ständige Ergänzung und den weiteren Ausbau des Medienbestandes der Stadtbücherei stellen die Stadt und die Pfarrei jeweils mindestens 4.000,00 € jährlich zur Verfügung.

 

§ 7

Die Vertragspartner der Stadtbücherei St. Jakob erhalten jährlich eine ausführliche Statistik über die Leistungen der Bücherei. Sie können sich auch zwischenzeitlich über die Büchereiarbeit informieren.

 

§ 8

Wenn im Zuge einer kommunalen Gebietsreform oder einer kirchlichen Raumplanung oder aus anderer Ursache einer der Vertragspartner seine rechtliche Existenz verliert, dann hat der jeweilige Rechtsnachfolger die Literaturversorgung im Raum des jetzigen Stadtgebietes im Sinne des Vertrages zu gewährleisten. Entsprechendes gilt bei Vertragsauflösung oder wenn beide Vertragspartner ihren jetzigen rechtlichen Bestand verlieren.

 

§ 9

Für die Buchausleihe wird eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben, die von den Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt wird.

 

§ 10

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Vertragsdauer ist 10 Jahre. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Vertragsablauf gekündigt wird. Im Falle der Vertragsauflösung werden die bereits vorhandenen und die innerhalb der Vertragsdauer erworbenen Einrichtungsgegenstände und Medien, soweit sie nicht ausgeschieden sind, den Vertragspartnern anteilig nach dem Verhältnis der von ihnen erbrachten Gesamtleistungen zugesprochen.

Die Vermögensauseinandersetzung erfolgt jedoch nur, wenn die Bücherei zeitgleich mit der Vertragsauflösung ebenfalls aufgelöst wird. Andernfalls gehen die Vermögensgegenstände in das Eigentum des jeweiligen Rechtsnachfolgers, eines verbleibenden Trägers der Bücherei über. Eine Vermögensauseinandersetzung erfolgt also nur nachrangig.

 

§ 11

Vertragsänderungen oder -zusätze bedürfen der Schriftform. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Dieser Vertrag ersetzt alle bisherigen Büchereiverträge zwischen der Stadt und der Pfarrei.

 

 

 

 

 

2.    In der Stadtbücherei St. Jakob Friedberg werden künftig folgende Gebühren festgesetzt:

 

       Familie 12,00 €

       Erwachsene 10,00 €

       Kinder 5,00 €

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Manfred Losinger

StR Trübenbacher