Sitzung: 25.09.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2014/216
Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch
– BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 4 für das Gebiet östlich der
Bahnstrecke Hochzoll – Ingolstadt und westlich des Griesmühlweges im Stadtteil
Paar eine Baulandumlegung an.
In die Umlegung werden folgende Grundstücke
einbezogen:
Flurnummern 948, 948/3, 948/4, 948/10, 948/11, 948/12, 948/13, 948/14
und 948/15 der Gemarkung Paar.
Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung
auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der
dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem
Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der
Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie
der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.