Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 4 für das Gebiet östlich der Bahnstrecke Hochzoll – Ingolstadt und westlich des Griesmühlweges im Stadtteil Paar eine Baulandumlegung an.

In die Umlegung werden folgende Grundstücke einbezogen:

Flurnummern 948, 948/3, 948/4, 948/10, 948/11, 948/12, 948/13, 948/14 und 948/15 der Gemarkung Paar.

 

Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Staatliche Vermessungsamt Aichach.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Vermessungsamt Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Trübenbacher