Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der städtische Wohnblock Rieder Str. 1 / 3 / 5 mit 24 Wohneinheiten wird im Haus-haltsjahr 2015 saniert. Der Bauumfang orientiert sich an den seit 2003 durchgeführten Sanierungen an städtischen Wohngebäuden mit Vorsatzbalkonen und Baukosten von brutto xxxxx x€ xxxxxx xxx xxx x€ xxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxx).

 

Für den späteren Einbau eines BHK ist eine Vorrüstung in Form des Einbaus von Wärmetauschern (sog. Frischwasserstationen) im gesamten Gebäude vorzunehmen. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von xxxxxx € sind dem o.g. Budget zuzurechnen.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Mittel in den Vermögenshaushalt 2015 einzustellen und zur Bewirtschaftung freizugeben, damit eine frühzeitige Ausschreibung erfolgen kann.

 

  1. Folgende Modernisierungsgrundsätze gelten verbindlich:

 

                       Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand, Wohnwert und Energie-
                        effizienz bildet die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der Sanierung.

                       Die Limitierung der veranschlagten Kosten als Maximalbudget dient der                                         wirtschaftlichen Absicherung.

                       Die Maßnahme wird im Zeitraum Frühjahr bis Herbst 2015 realisiert.

                       Der Bauausschuss wird über Ausschreibungsergebnisse, Baufortschritt und                                   Baukosten informiert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Abwesend:

StRin Eser-Schubert               vertreten durch StRin Brülls

StRin Losinger                        vertreten durch StR Losinger

 

 

Zusätzlich Anwesend:

StR Trübenbacher