Zur Sicherung des
Winterdienstes im Stadtgebiet Friedberg wird ab der Wintersaison 2014/2015 bis
auf Widerruf folgende Winterdienstregelung beschlossen:
1.
Im
Stadtgebiet Friedberg wird grundsätzlich in der Zeit vom 01.11 bis 30.04
Rufbereitschaft angeordnet. Bei guter Witterung ist der Rufbereitschaftsdienst
später zu beginnen, zu unterbrechen oder früher zu beenden.
2.
Für die
Durchführung der Winterdienstrufbereitschaft ist sicherzustellen, dass
wochenweise ein Trupp von 14
Mitarbeitern zur Verfügung steht, der aus 1 x Einsatzleiter, 5 x LKW Fahrer, 6
x Kleinfahrzeugfahrer und 2 Mann Fußtruppe besteht.
3.
Insgesamt
wird die Winterdienstrufbereitschaft aus 42 Bauhofmitarbeitern (3x14 Mann) gebildet;
die im 3-wöchigen Rhythmus in der Regel vom 01.11. bis 30.04. in
Rufbereitschaft versetzt werden.
4.
Es
werden folgende Rufbereitschaftsstunden für Einsatzleiter, Fahrer und Fußtruppe
(Schichtwechsel jeweils Freitagmittag) festgelegt:
Einsatzleiter durchgehend (wie bei der Rufbereitschaft außerhalb des
Winterdienst)
Fahrer und Fußgruppen:
Freitag |
12.15
Uhr bis 03.00 Uhr |
Samstag |
03.00
Uhr bis 03.00 Uhr |
Sonntag |
03.00
Uhr bis 00.00 Uhr |
Montag |
03.00
Uhr bis 07.00 Uhr 16.00
Uhr bis 00.00 Uhr |
Dienstag |
03.00
Uhr bis 07.00 Uhr 16.00
Uhr bis 00.00 Uhr |
Mittwoch |
03.00
Uhr bis 07.00 Uhr 16.00
Uhr bis 00.00 Uhr |
Donnerstag |
03.00
Uhr bis 07.00 Uhr 16.00
Uhr bis 00.00 Uhr |
Freitag |
03.00
Uhr bis 07.00 Uhr |
Und zusätzlich an Wochenfeiertagen, Heiligabend und Silvester wie am
Wochenende.
5.
Die
Verwaltung wird ermächtigt betriebsbedingte Änderungen der Einsatzzeiten
vorzunehmen.
6.
Die aus
dieser Regelung entstehenden Personalkosten werden zur Sicherung des Winterdienstes
im Stadtgebiet bewilligt und sind im Haushalt einzuplanen.
Die Dienstanweisung
über den Winterdienst (Räum- und Streuplan) vom 02.04.2014 wird zur Kenntnis
genommen.