Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegte Planung (Stand:
13.11.2014) zur Kenntnis und stimmt folgenden Abweichungen von der Gestaltungs-
und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg zu:
1.
Das Gebäude
darf wie dargestellt in der südlichen Dachfläche mit einem Dacheinschnitt versehen
werden.
2.
Alle Fenster dürfen mit Rollläden ausgeführt werden,
sofern die Rolllädenkästen verdeckt eingebaut und die Rollläden in Holz
ausgeführt werden.