Sitzung: 04.12.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB gegen die von der Stadt Augsburg vorgelegte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 668 "Östlich des Mühlmahdweges und beidseits der Raiffeisenstraße"
(Planungsstand: 25.09.2014) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB keine Einwendungen.