Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2  i. V. m. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB gegen die von der Stadt Augsburg vorgelegte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 668 "Östlich des Mühlmahdweges und beidseits der Raiffeisenstraße"

(Planungsstand: 25.09.2014) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  keine Einwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

Abwesend:

StR Nießner                vertreten durch StRin Böhm 

StR Losinger

FrV Kleist

FrVe Eser-Schuberth