Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/04.09.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken und Anregungen bestehen. Für die in der Bauleitplanung genannten Rechtsgrundlagen wird jeweils die aktuelle Fassung angegeben. Die gemäß Schreiben des Landratsamtes vom 14. Januar 2013 mitgeteilte Verfahrensweise zu vorliegenden umweltbezogenen Informationen bei der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen wird berücksichtigt.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/28.08.2014, 02.09.2014 und 05.12.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass das geplante Vorhaben ein Einzelhandelsgroßprojekt im Sinne des LEP Bayern 2013 darstellt und hinsichtlich der Einhaltung des Einzelhandelsziele des LEP geprüft werden muss. Hierzu wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde als Grundlage für eine landesplanerische Beurteilung im Rahmen eine vereinfachten Raumordnungsverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Die positive "Landesplanerische Beurteilung", die die Regierung von Schwaben in ihrem Schreiben vom 05.12.2014 als Höhere Landesplanungsbehörde im vereinfachten Raumordnungsverfahren zu dem Projekt "Fachmarkt für den Pferdesportbedarf" mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.950 m² und davon maximal 150 m² Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente mit Bezug zum Pferde- und Reitsport" abgegeben hat, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Maßgabe, dass für den Standort eine ortsübliche Anbindung an den ÖPNV zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen nachzuweisen ist, wird festgestellt, dass Aufgabenträger für den ÖPNV im Stadtgebiet Friedberg der Landkreis Aichach-Friedberg ist, der wiederum mit der Durchführung dieser Aufgabe den Augsburger Verkehrs Verbund (AVV) betraut hat. Derzeit ist das Gewerbe- /Industriegebiet Derching mit der AVV-Regionalbuslinie 211 mit zwei Haltestellen „ortsüblich“ angebunden. Eine Einbeziehung der Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes Derching in den ÖPNV wird von der Stadt Friedberg als sinnvoll und notwendig erachtet. Sobald die westliche Erweiterung des Gewerbegebietes Derching, in der auch das geplante Sondergebiet „Pferdesportmarkt“ liegt, dichter bebaut ist und damit auch die ÖPNV-Nachfrage steigt, wird die Stadt Friedberg auf den AVV zur Optimierung der Linienführung innerhalb des gesamten Gewerbe- /Industriegebietes zugehen.

 

 

A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/28.08.2014

Nachdem sich der regionale Planungsverband Augsburg der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde voll inhaltlich anschließt, gelten hier die gleichen Aussagen wie zur Stellungnahme der Regierung von Schwaben:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass das geplante Vorhaben ein Einzelhandelsgroßprojekt im Sinne des LEP Bayern 2013 darstellt und hinsichtlich der Einhaltung der Einzelhandelsziele des LEP geprüft werden muss. Hierzu wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde als Grundlage für eine landesplanerische Beurteilung im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Die positive "Landesplanerische Beurteilung", die die Regierung von Schwaben in ihrem Schreiben vom 05.12.2014 als Höhere Landesplanungsbehörde im vereinfachten Raumordnungsverfahren zu dem Projekt "Fachmarkt für den Pferdesportbedarf" mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.950 m² und davon maximal 150 m² Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente mit Bezug zum Pferde- und Reitsport" abgegeben hat, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Maßgabe, dass für den Standort eine ortsübliche Anbindung an den ÖPNV zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen nachzuweisen ist, wird festgestellt, dass Aufgabenträger für den ÖPNV im Stadtgebiet Friedberg der Landkreis Aichach-Friedberg ist, der wiederum mit der Durchführung dieser Aufgabe den Augsburger Verkehrs Verbund (AVV) betraut hat. Derzeit ist das Gewerbe- /Industriegebiet Derching mit der AVV-Regionalbuslinie 211 mit zwei Haltestellen „ortsüblich“ angebunden. Eine Einbeziehung der Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes Derching in den ÖPNV wird von der Stadt Friedberg als sinnvoll und notwendig erachtet. Sobald die westliche Erweiterung des Gewerbegebietes Derching, in der auch das geplante Sondergebiet „Pferdesportmarkt“ liegt, dichter bebaut ist und damit auch die ÖPNV-Nachfrage steigt, wird die Stadt Friedberg auf den AVV zur Optimierung der Linienführung innerhalb des gesamten Gewerbe- /Industriegebietes zugehen.

 

A-4) Handelsverband Bayern/18.08.2014

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Eine Überprüfung des geplanten Pferdesportmarktes hinsichtlich seiner landesplanerischen Zulässigkeit und Verträglichkeit ist erfolgt. Die Regierung von Schwaben hat mit landesplanerischer Beurteilung vom 05.12.2014 dahingehend Stellung genommen, dass der geplante Pferdesportfachmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.950 m², davon maximal 150 m² Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Randsortimente mit der Maßgabe, dass eine ortsübliche Anbindung an den ÖPNV nachzuweisen ist, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

 

Zur Maßgabe, dass für den Standort eine ortsübliche Anbindung an den ÖPNV zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen nachzuweisen ist, wird festgestellt, dass Aufgabenträger für den ÖPNV im Stadtgebiet Friedberg der Landkreis Aichach-Friedberg ist, der wiederum mit der Durchführung dieser Aufgabe den Augsburger Verkehrs Verbund (AVV) betraut hat. Derzeit ist das Gewerbe- /Industriegebiet Derching mit der AVV-Regionalbuslinie 211 mit zwei Haltestellen „ortsüblich“ angebunden. Eine Einbeziehung der Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes Derching in den ÖPNV wird von der Stadt Friedberg als sinnvoll und notwendig erachtet. Sobald die westliche Erweiterung des Gewerbegebietes Derching, in der auch das geplante Sondergebiet „Pferdesportmarkt“ liegt, dichter bebaut ist und damit auch die ÖPNV-Nachfrage steigt, wird die Stadt Friedberg auf den AVV zur Optimierung der Linienführung innerhalb des gesamten Gewerbe- /Industriegebietes zugehen.

 

Mit der Festsetzung zulässiger Sortimente und sortimentsspezifischer maximaler Verkaufsflächengrößen ist sichergestellt, dass innenstadtrelevante Sortimente der Gesamtverkaufsfläche untergeordnet sind. Die Verkaufsflächengröße für das Sortiment Stall, Weideprodukte und Transport umfasst tatsächlich ca. 310 m² und wird korrigiert. Die Aussagen hinsichtlich der zentralörtlichen Eignung des Standortes, der städtebaulichen Integration sowie der zulässigen Verkaufsflächen und städtebaulichen Auswirkungen werden zur Kenntnis genommen. Wegen der besonderen Atypik des Pferdesportfachmarktes mit übergeordnetem Einzugsgebiet ist der Standort an der BAB A 8 besonders geeignet und wird deshalb einem Standort in integrierter Lage vorgezogen.

 

A-5) IHK Schwaben/04.09.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der IHK grundsätzlich keine Bedenken zum Ansiedlungsvorhaben bestehen. Mit der Festsetzung der Sortimente und maximalen sortimentsbezogenen Verkaufsflächengrößen ist sichergestellt, dass die innenstadtrelevanten Sortimente untergeordnet bleiben. Das Sortiment Stall, Weideprodukte und Transport umfasst tatsächlich ca. 310 m² Verkaufsfläche, die Angabe in der Begründung wird korrigiert. Mit der weiteren Aufsiedlung von gewerblichen Nutzungen ist zukünftig auch eine bessere Einbindung des Gewerbegebietes Derching West in das bestehende ÖPNV-Netz realisierbar, was sich positiv auf die Erreichbarkeit dieser städtebaulichen Randlage auswirkt.

 

A-6) Autobahndirektion Südbayern/18.08.2014 und 11.11.2014

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Mit Schreiben vom 11.11.2014 werden die Einwände gegen einen zu geringen Abstand der Baugrenze vom befestigten Fahrbahnrand zurückgenommen. Gemäß der Vorhabenplanung weisen die Hochbauten eine minimale Entfernung zum befestigten Fahrbahnrand der BAB A8 von ca. 50 m auf. Eine Bebauung bis in eine Distanz von 30 m zur äußeren befestigten Fahrbahnkante ist weder vorgesehen noch entsprechend der vorliegenden Vorhabenplanung erforderlich. Die Bauverbotszone von 40 m entlang der äußeren befestigten Fahrbahnkante wird somit eingehalten. Die Regelungen des Fernstraßengesetzes zu Anlagen der Außenwerbung werden zur Kenntnis genommen. Entsprechende Festsetzungen für eine verträgliche Gestaltung für Werbeanlagen sind im Bebauungsplan enthalten.

 

 

A-7) Autobahn A8 GmbH/14.08.2014

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind im Bebauungsplan aufgenommen worden.

 

 

A-8) Deutsche Telekom Technik GmbH/26.08.2014

Die Hinweise der deutschen Telekom zum Umgang mit im Geltungsbereich vorkommenden Telekommunikationsanlagen werden zur Kenntnis genommen. Diese Hinweise betreffen nicht die Bauleitplanung, sondern sind bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen sind. Diese Festsetzung wurde getroffen um gestalterische Standards zu erfüllen. Entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sowohl die Führung von oberirdischen als auch von unterirdischen Versorgungsanlagen- und leitungen festgesetzt werden, zu denen auch Telekommunikationslinien gehören. Im Sinne einer geordneten ansprechenden städtebaulichen Gestaltung des Gewerbegebiets ist diese Festsetzung an dieser Stelle erforderlich. Auch das Telekommunikationsgesetz geht von einer regelmäßigen unterirdischen Verlegung aus. Eine oberirdische Leitungsführung scheidet aus Gründen des Ortsbildes, der Wohnqualität sowie der damit verbundenen Einschränkungen für die Bebauung und die Bepflanzung – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – aus. Bereits die zeitliche nachgefolgte Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB macht deutlich, dass für die Kommunen unabhängig einer vorher getroffenen Lösung zu Verlegung von Telekommunikationslinien die Möglichkeit besteht, eine unterirdische Verlegung festzusetzen.

 

 

A-9) Bayerischer Bauernverband/05.09.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Hinsichtlich der Erschließungsmöglichkeit des zum Plangebiet benachbarten Ackergrundstückes Flur-Nr. 585 wird die Stadt Friedberg mit dem Grundstückseigentümer eine Zufahrtslösung abstimmen.

 

 

A-10) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/08.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Wasserwirtschaftlichen Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen und die entsprechenden Belange ausreichend berücksichtigt sind. Der Hinweis auf die im Gebiet anstehenden hohen Grundwasserstände und daraus resultierend die Lage des Plangebietes im „wassersensiblen Bereich“ wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Betreiber A+ der BAB A8 wurde im Verfahren beteiligt.

 

 

A-11) Landratsamt Aichach-Friedberg – Brandschutzdienststelle/28.08.2014

Die Hinweise der Brandschutzdienststelle hinsichtlich der zu berücksichtigen Merkblätter und technischen Regeln sind berücksichtigt und wurden bereits bei der Ersterstellung des Bebauungsplanes einschließlich nachfolgender Erschließungsplanung umgesetzt. Die weiteren Hinweise beziehen sich auf die konkrete Bauausführung und sind daher im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

 

 

A-12) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/12.08.2014

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-13) Bayer. Landesamt für Denkmapflege/27.08.2014

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in der Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.

 

 

A-14) Stadt Augsburg/29.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-15) Markt Mering/19.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-16) Gemeinde Dasing/08.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-17) Stadt Aichach/21.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-18) Gemeinde Affing/18.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-19) Stadt Gersthofen/04.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-20) Stadt Stadtbergen/04.08.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-21) Stadt Neusäß/ 19.09.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

A-22) Gemeinde Langweid/02.10.2014

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

 

B) Bürger/01.09.2014 xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxx

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Tatsächlich ist die Erschließung des Ackergrundstückes Fl.-Nr. 585 westlich des Plangebietes seit dem Neubau der Straße schwieriger geworden, weil die Straßenhöhe westlich des Bebauungsplanbereichs an die neuen Höhen innerhalb des Bebauungsplanes angeglichen wurden und dadurch ein gewisser Höhenversatz besteht. Von Seiten des Eigentümers wurden diesbezüglich allerdings bisher keine Bedenken oder Probleme an die Stadt herangetragen. Nach Prüfung der Situation vor Ort kann am Westrand des Grundstücks Flur-Nr. 585 mit recht einfachen Mitteln eine Zufahrt hergestellt werden, da hier der Höhenversatz und damit auch der Aufwand und der Eingriffe in die Grundstücke am geringsten ist. Die Tiefbauabteilung wird beauftragt die Maßnahme in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer in die Wege zu leiten.

Die Einwände gegen die Umwandlung der Fläche im Flächennutzungsplan sind im dortigen Verfahren zu behandeln.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3.BMin Reißner

StRin Widmann