Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der rechtlichen Ausgangssituation Betrauungsakte in Form von Verwaltungsakten für städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe, die städtische Zuschüsse erhalten, erlassen muss.

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass der in der Anlage 1 beigefügte Betrauungsakt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Friedberg zum Betrieb des Stadtbades Friedberg vom 10.12.2010 weiter gilt. Entsprechend dem Bericht über die Prüfung des Jahres-abschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts 2013 erfüllt der auf den Betrieb des Stadtbades entfallende Verlustausgleich auch weiterhin die  beihilfe-rechtlichen Voraussetzungen.

 

  1. Der Stadtrat legt fest, dass nach EU-Wettbewerbsrecht öffentliche/kommunale Mittel für den Betrieb des Stadtbades Friedberg wie bisher nur in dem Umfang an die Stadtwerke Friedberg fließen dürfen, wie die im Betrauungsakt definierte Gemeinwohlverpflichtung der Stadt Friedberg infolge des öffentlichen Auftrages reicht.

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass durch die Ausgleichszahlung im Geschäftsjahr 2013 keine Überkompensation erfolgt ist.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

3.BMin Reißner