Sitzung: 22.01.2015 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/013
Der Abweichung von § 8 Satz 6 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung
für die Altstadt von Friedberg wird zugestimmt. Die westlichen und östlichen
Fenster dürfen mit Rollläden versehen werden, die Rollladenkästen dürfen in
Unterputzversion ausgeführt werden.