Der Werkausschuss
schlägt dem Stadtrat folgende Änderungen an der Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vor:
- § 30 Abs. 1 Buchstabe f) erhält folgende neue Fassung:
„Urnenplätze einteilig Länge 1,10 m, Breite 0,70 m“
- In § 31 Abs.2 Satz 3 wird die Zahl „2,50 m“ durch die Zahl „2,00 m“
ersetzt.