Beschluss: geändert beschlossen

Die Lichtkunstwerke „Glück“ von Elisabeth Brockmann werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gebäudeeigentümer und vorbehaltlich anderer Hinderungsgründe - wie z.B. Zerstörung oder bauliche Gebäudemaßnahmen, die einen Rückbau erfordern -  zunächst weitere zehn Jahre betrieben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             3

Nein:                                   10

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

Mehrheitlich abgelehnt.

     

 

 

Beschluss:

 

Die Lichtkunstwerke „Glück“ von Elisabeth Brockmann werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gebäudeeigentümer und vorbehaltlich anderer Hinderungsgründe - wie z.B. Zerstörung oder bauliche Gebäudemaßnahmen, die einen Rückbau erfordern -  zunächst weitere zehn Jahre betrieben.

 

 

Der Standort Rathaus ist von dieser Regelung ausgenommen. Die Installation wird demnächst abgebaut.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

Mehrheitlich angenommen.