Die Lichtkunstwerke „Glück“ von Elisabeth Brockmann werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gebäudeeigentümer und vorbehaltlich anderer Hinderungsgründe - wie z.B. Zerstörung oder bauliche Gebäudemaßnahmen, die einen Rückbau erfordern - zunächst weitere zehn Jahre betrieben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 3
Anwesend: 13
Mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Die Lichtkunstwerke „Glück“ von Elisabeth Brockmann werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gebäudeeigentümer und vorbehaltlich anderer Hinderungsgründe - wie z.B. Zerstörung oder bauliche Gebäudemaßnahmen, die einen Rückbau erfordern - zunächst weitere zehn Jahre betrieben.
Der Standort Rathaus ist von dieser Regelung ausgenommen. Die Installation wird demnächst abgebaut.