Sitzung: 12.02.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25
Vorlage: 2015/041
Der Entgelttarif für die Stadthalle Friedberg, die Schulturnhallen und die Schulsportplätze vom 25. November 2008 wird wie folgt geändert:
1.) § 5 Ziffer 3 für die Stadthalle Friedberg, die Schulturnhallen und die Schulsportplätze wird wie folgt neu gefasst:
Für zusätzliche Mietoptionen der Stadthalle werden folgende Entgelte erhoben:
Zusätzliche
Mietoption für die Stadthalle Friedberg (Einmalig
je Veranstaltung) |
|
Mietoption |
Gebührenordnung |
Stellwand |
auf Anfrage |
Strom a) bis fünf Stromabnehmer b) ab sechs Stromabnehmer |
15,- € pauschal für Verteilerschrank; zuzüglich 0,22 €/KWh nach Zählerstand 15,- € pauschal pro Verteilerschrank; zuzüglich 0,22 €/KWh nach Zählerstand; zuzüglich Auf- und Abbau durch Elektriker des städtischen Bauhofes nach Arbeitsanfall zum jeweils aktuellen Verrechnungssatz |
Fahnenmast mit
Fahne |
20,- € je Fahnenmast |
Beamer |
150,- € pro Einsatz; Auf-/Abbau, Anschluss und Inbetriebnahme nur durch städtisches Personal |
Leinwand, mobil |
50,- € pro Einsatz; Auf-/Abbau nur durch städtisches Personal |
2) Redaktionelle Anpassungen
Aufgrund der im Jahre 2012 erfolgten Umnutzung der ehemaligen kleinen Halle in die Mensa wird im Entgelttarif für die Stadthalle Friedberg, die Schulturnhallen und die Schulsportplätze der Begriff „kleine Halle (Hauptschule)“ bzw. „Turnhalle der Hauptschule Friedberg (kleine Sporthalle“ durch den Begriff „Mensa“ ersetzt bzw. ergänzt.