Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) folgende

 

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 22.01.2013 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 30 Abs. 1 Buchstabe f) erhält folgende neue Fassung:
    „f)        Urnenplätze einteilig                            Länge 1,10 m, Breite 0,70 m“

  2. In § 31 Abs. 2 Satz 3 wird die Zahl „2,50 m“ durch die Zahl „2,00 m“ ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StR Beutlrock

StR Büchler

1.BM Eichmann

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile