Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/20.02.2015

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 20.02.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken erhoben werden.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde/20.02.2015

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde vom 20.02.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung der regionalen Nahverkehrsplanes hat die Stadt Friedberg mit Beschluss des Bauausschusses vom 08.05.2012 und darauf folgendem Schreiben des Ersten Bürgermeisters vom 23.05.2012 bereits gegenüber dem Landkreis Aichach-Friedberg als Aufgabenträger für den ÖPNV sowie gegenüber der Augsburger Verkehrsverbund GmbH u.a. eine Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des neuen Gewerbegebiets Friedberg-Park an der A 8 in Derching gefordert. Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Soziales des Landkreises Aichach-Friedberg hat dazu am 14.11.2012 u.a. beschlossen, dass eine Erschließung dieses Gewerbegebiets erst bei entsprechendem Bedarf durch die Verlängerung der Buslinie 211 möglich ist, aktuell jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Zeitpunkt erst die Tankstelle und das McDonald’s-Restaurant in Betrieb gegangen waren.

In der Zwischenzeit sind jedoch zahlreiche weitere Betriebe errichtet worden bzw. in der Entstehung, weshalb für die Stadt der Ausbau der ÖPNV-Anbindung an Bedeutung gewinnt. Dies umso mehr, da die Regierung von Schwaben eine ÖPNV-Anbindung für den geplanten Pferdesportfachmarkt aus landesplanerischer Sicht fordert. Erster Bürgermeister Eichmann hat u.a. diesbezüglich am 27.02.2015 ein Gespräch mit einem Vertreter des Landkreises geführt um die Angelegenheit der ÖPNV-Anbindung zu forcieren.

Im Bauleitplanverfahren ist die Schaffung einer solchen Anbindung weder umsetzbar noch kann dies durch den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB in einem Bebauungsplan fixiert werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist unter Ziffer 6.4 aufgezeigt, wie eine ÖPNV-Anbindung für die Zukunft sichergestellt werden soll. Die Begründung ist um den oben geschilderten Sachverhalt zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt den Sachverhalt mit den Vertretern der Regierung von Schwaben nochmals zu erörtern.

 

 

A-3) Regierung von Schwaben – Regionsbeauftragte/19.02.2015

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Regionsbeauftragte vom 19.02.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung der regionalen Nahverkehrsplanes hat die Stadt Friedberg mit Beschluss des Bauausschusses vom 08.05.2012 und darauf folgendem Schreiben des Ersten Bürgermeisters vom 23.05.2012 bereits gegenüber dem Landkreis Aichach-Friedberg als Aufgabenträger für den ÖPNV sowie gegenüber der Augsburger Verkehrsverbund GmbH u.a. eine Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des neuen Gewerbegebiets Friedberg-Park an der A 8 in Derching gefordert. Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Soziales des Landkreises Aichach-Friedberg hat dazu am 14.11.2012 u.a. beschlossen, dass eine Erschließung dieses Gewerbegebiets erst bei entsprechendem Bedarf durch die Verlängerung der Buslinie 211 möglich ist, aktuell jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Zeitpunkt erst die Tankstelle und das McDonald’s-Restaurant in Betrieb gegangen waren.

In der Zwischenzeit sind jedoch zahlreiche weitere Betriebe errichtet worden bzw. in der Entstehung, weshalb für die Stadt der Ausbau der ÖPNV-Anbindung an Bedeutung gewinnt. Dies umso mehr, da die Regierung von Schwaben eine ÖPNV-Anbindung für den geplanten Pferdesportfachmarkt aus landesplanerischer Sicht fordert. Erster Bürgermeister Eichmann hat u.a. diesbezüglich am 27.02.2015 ein Gespräch mit einem Vertreter des Landkreises geführt um die Angelegenheit der ÖPNV-Anbindung zu forcieren.

Im Bauleitplanverfahren ist die Schaffung einer solchen Anbindung weder umsetzbar noch kann dies durch den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB in einem Bebauungsplan fixiert werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist unter Ziffer 6.4 aufgezeigt, wie eine ÖPNV-Anbindung für die Zukunft sichergestellt werden soll. Die Begründung ist um den oben geschilderten Sachverhalt zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt den Sachverhalt mit den Vertretern der Regierung von Schwaben nochmals zu erörtern.


A-4) Regionaler Planungsverband Augsburg/23.02.2015

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 23.02.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung der regionalen Nahverkehrsplanes hat die Stadt Friedberg mit Beschluss des Bauausschusses vom 08.05.2012 und darauf folgendem Schreiben des Ersten Bürgermeisters vom 23.05.2012 bereits gegenüber dem Landkreis Aichach-Friedberg als Aufgabenträger für den ÖPNV sowie gegenüber der Augsburger Verkehrsverbund GmbH u.a. eine Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des neuen Gewerbegebiets Friedberg-Park an der A 8 in Derching gefordert. Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Soziales des Landkreises Aichach-Friedberg hat dazu am 14.11.2012 u.a. beschlossen, dass eine Erschließung dieses Gewerbegebiets erst bei entsprechendem Bedarf durch die Verlängerung der Buslinie 211 möglich ist, aktuell jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Zeitpunkt erst die Tankstelle und das McDonald’s-Restaurant in Betrieb gegangen waren.

In der Zwischenzeit sind jedoch zahlreiche weitere Betriebe errichtet worden bzw. in der Entstehung, weshalb für die Stadt der Ausbau der ÖPNV-Anbindung an Bedeutung gewinnt. Dies umso mehr, da die Regierung von Schwaben eine ÖPNV-Anbindung für den geplanten Pferdesportfachmarkt aus landesplanerischer Sicht fordert. Erster Bürgermeister Eichmann hat u.a. diesbezüglich am 27.02.2015 ein Gespräch mit einem Vertreter des Landkreises geführt um die Angelegenheit der ÖPNV-Anbindung zu forcieren.

Im Bauleitplanverfahren ist die Schaffung einer solchen Anbindung weder umsetzbar noch kann dies durch den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB in einem Bebauungsplan fixiert werden. In der Begründung zum Bebauungsplan ist unter Ziffer 6.4 aufgezeigt, wie eine ÖPNV-Anbindung für die Zukunft sichergestellt werden soll. Die Begründung ist um den oben geschilderten Sachverhalt zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt den Sachverhalt mit den Vertretern der Regierung von Schwaben nochmals zu erörtern.

 

 

A-5) Autobahndirektion Südbayern/04.02.2015

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 04.02.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind in der Begründung des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt.

 

 

A-6) Bayer. Bauernverband Augsburg/19.02.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 19.02.2015 wird zur Kenntnis genommen.

xxx xxxxxx xxxxxxxxxx hat in seiner Stellungnahme vom 01.09.2014 bereits bemängelt, dass „eine Zufahrt direkt von der Straße zu meinem Ackergrundstück FlNr. 585 im Norden nicht mehr möglich“ sei. Der Planungs- und Umweltausschuss hat am die Verwaltung beauftragt geeignete Lösungsmöglichkeiten mit dem Eigentümer zu finden. Dem Eigentümer wurde vorgeschlagen am westlichen Rand seines Grundstücks, wo der Höhenunterschied zur Straße am geringsten ist, eine Abböschung vorzunehmen, mit der eine direkte Zufahrt von der Straße aus – also wie bisher – wieder ordnungsgemäß gewährleistet ist. Dem Eigentümer reicht diese Lösung nicht aus, er wünscht sich einen eigenen Feldweg auf der östlich befindlichen, durch Bebauungsplan festgesetzten, öffentlichen Grünfläche sowie die Zufahrtsmöglichkeit entlang der gesamten Nordgrenze des Grundstücksx Weder der dafür erforderliche Aufwand noch der Eingriff in die Grünfläche rechtfertigen jedoch eine solche Zufahrt, da mit der seitens der Stadt vorgeschlagenen Lösung der gleiche Effekt, nämlich eine ausreichende und funktionierende Zufahrt, erzielt werden kann.

Im Übrigen kann diese Problematik nicht Gegenstand des laufenden Bauleitplanverfahrens sein. Das Verfahren dient der Umwidmung einer rechtkräftigen und bereits vollständig erschlossenen Gewerbefläche zu einer Sondergebietsfläche.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem bisherigen Lösungsvorschlag nochmals auf den Eigentümer zuzugehen.

 


B-1) Bürger (xxxxxx xxxxxxxxxx)/19.02.2015

Die Stellungnahme xxx xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx vom 19.02.2015 wird zur Kenntnis genommen. xxx xxxxxx xxxxxxxxxx hat in seiner Stellungnahme vom 01.09.2014 bereits bemängelt, dass „eine Zufahrt direkt von der Straße zu meinem Ackergrundstück FlNr. 585 im Norden nicht mehr möglich“ sei. Der Planungs- und Umweltausschuss hat am die Verwaltung beauftragt geeignete Lösungsmöglichkeiten mit dem Eigentümer zu finden. Dem Eigentümer wurde vorgeschlagen am westlichen Rand seines Grundstücks, wo der Höhenunterschied zur Straße am geringsten ist, eine Abböschung vorzunehmen, mit der eine direkte Zufahrt von der Straße aus – also wie bisher – wieder ordnungsgemäß gewährleistet ist. Dem Eigentümer reicht diese Lösung nicht aus, er wünscht sich einen eigenen Feldweg auf der östlich befindlichen, durch Bebauungsplan festgesetzten, öffentlichen Grünfläche sowie die Zufahrtsmöglichkeit entlang der gesamten Nordgrenze des Grundstücksx Weder der dafür erforderliche Aufwand noch der Eingriff in die Grünfläche rechtfertigen jedoch eine solche Zufahrt, da mit der seitens der Stadt vorgeschlagenen Lösung der gleiche Effekt, nämlich eine ausreichende und funktionierende Zufahrt, erzielt werden kann.

Im Übrigen kann diese Problematik nicht Gegenstand des laufenden Bauleitplanverfahrens sein. Das Verfahren dient der Umwidmung einer rechtkräftigen und bereits vollständig erschlossenen Gewerbefläche zu einer Sondergebietsfläche.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem bisherigen Lösungsvorschlag nochmals auf den Eigentümer zuzugehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

StR Büchler                vertreten durch StR Güntner