Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO (BayRS 2020-1-1-l) die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 51/V für das Gebiet südlich der Keltenstraße, westlich der Karl-Lindner-Straße und östlich des Mezgerwäldchens (Baugebiet "Nord-West") in Friedberg-Süd als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Entwurf zur 1. vereinfachten textlichen Änderung des Bebauungsplanes vom 11.12.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

StR Büchler                vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser‑Schuberth

StR Goldstein