Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Neubau eines Stahlgittermastes als Antennenträger für Funkdienste (Höhe 42,0 m + 3,0 m Aufsatz = 45,0 m) mit Versorgungseinheit im Container auf dem Grundstück FlNr. 1497 der Gemarkung Haberskirch nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

StR Büchler                vertreten durch StR Güntner