Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Rat der Stadt Friedberg spricht sich für den Ausbau der bestehenden Straßenverbindung von der Autobahnauffahrt auf die BAB 8 „Friedberg“ über die Kreisstraße AIC 25, die städtische Verbindungsstraße „Chippenham-Ring“, die heutige Bundesstraße 2 und die Staatsstraße 2380 zur Bundesstraße 17 zu einer vierspurigen Bundesstraße, der „B2 Osttangente Augsburg“ aus. Der Rat appelliert an den Bundestag und dessen Verkehrsausschuss, das Projekt im neuen Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen.

 

Die „B2 Osttangente Augsburg“ ermöglicht eine Entlastung der Gemeinde Kissing im innerörtlichen Verlauf der B 2 und der Stadt Friedberg im innerstädtischen Verlauf der B 300. Beide Bereiche haben Verkehrszahlen knapp über und knapp unter 20.000 Fahrzeuge am Tag mit großen Belastungen für die Anwohner der angrenzenden Wohngebiete. Die „B2 Osttangente Augsburg“ würde durch die Umfahrung Kissings eine massive Entlastung nach sich ziehen und als qualitativ bessere Verbindung von der Kreuzung AIC 25 / B300 zur BAB 8 im Vergleich zur Ortsdurchfahrt Friedbergs die Verlagerung der B300 von der Autobahnauffahrt Dasing auf die BAB 8 ermöglichen. In der Folge wären erstmals verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der bisherigen B300 wie Tonnagebegrenzungen möglich.

 

Auf dem geplanten Verlauf der „B2 Osttangente Augsburg“ sind darüber hinaus bereits heute Streckenabschnitte und Kreuzungsbereiche an ihrer Kapazitätsgrenze  gestoßen und führen zu massiven Stauungen, die teilweise von einem bebauten Gebiet zum nächsten bebauten Gebiet reichen. So befahren bis zu 18.000 Fahrzeuge den städtischen Chippenham-Ring in Friedberg, nördlich folgend bis zu 30.000 Fahrzeuge die Kreisstraße AIC 25. Die Verbindung Mering nach Königsbrunn ist mit über 16.000 Fahrzeugen belastet.

 

Die „B 2 Osttangente Augsburg“ liegt im Interesse der betroffenen Kommunen Königsbrunn, Mering, Kissing, Friedberg und Augsburg und für die gesamte Region Augsburg mit den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg. Mit ihr erreichen wir eine Fülle an wichtigen regionalen Zielen:

 

·         Verteilung und Bündelung des Nord-Südverkehrs auf zwei leistungsfähigen Verkehrsachsen,

·         der Verbesserung des Verkehrsablaufs, wodurch Stauungen vermieden und Reisezeiten verkürzt werden,

·         der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Entlastung unfallträchtiger Hauptverkehrsstraßen,

·         der Entlastung der Anwohner von überlastungsbedingten Durchgangs- und Schleichverkehren in Wohngebieten und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie

·         der Verbesserung der kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten entlang der neuen Osttangente.

 

Die „B 2 Osttangente Augsburg“ mit Kosten von insgesamt 180 Mio. € hat eine Länge von rund 24 km und wurde für die Anmeldung zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans in vier Teilabschnitte untergliedert:

 

1.    AS Friedberg (A 8) – B 300 bei Friedberg (Teilabschnitt 1), ein vierspuriger Ausbau der AIC 25 zwischen Derching und Friedberg, Länge: 5,5 km, Kosten: 19,8 Mio. €

2.    Westlich Friedberg (südlich der B 300) (Teilabschnitt 2), ein vierspuriger Ausbau des Chippenham-Rings und der B 2 bis kurz vor Kissing mit höhenfreier Anbindung der B 300 bei Friedberg (Grundwasserwanne), Länge: 3,2 km, Kosten: 38,4 Mio. €

3.    Ortsumfahrung Kissing (Teilabschnitt 3), eine vierspurige Ortsumfahrung von Kissing und Mering-St. Afra mit Anbindung an die St 2380 (westlich der Bahnlinie Augsburg-München), Länge: 7,1 km, Kosten: 41,3 Mio. €

4.    Kissing – Oberottmarshausen (B 17) (Teilabschnitt 4), ein vierspuriger Ausbau der St 2380 zwischen Mering und Königsbrunn, Länge: 8,0 km, Kosten: 77,7 Mio. €

 

Die Realisierung der Osttangente ist angesichts des hohen Investitionsvolumens ein langfristiges Projekt, eine Priorisierung der einzelnen Teilmaßnahmen ist deswegen erforderlich. Um eine konsistente Planung zu erreichen, ist eine Aufnahme des Gesamtprojekts in den höchst möglichen „Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans notwendig. Dabei sind die Teilabschnitte 3 und 1 jedoch als besonders vorrangig, und damit in den „vordringlichen Bedarf“, einzustufen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31