Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

  1. Der Auftrag für die Ausführung der Dachdecker/Spengler/Dachgeschoss-Dämmung wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 23.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten Balkone wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 26.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Auftrag für die Ausführung der Fenster-/Rollladenarbeiten wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 24.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Auftrag für die Ausführung der Vorsatzbalkone wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 23.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Auftrag für die Ausführung des Wärmedämmverbundsystems wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 17.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Auftrag für die Ausführung der Baumeisterarbeiten mit den Außenanlagen wird an die Firma auf Basis des Angebotes vom 25.03.2015 erteilt.

 

  1. Der Vollzug der Beauftragung der Gewerke der Ziffern 1 bis 6 ist bis zum 23. April 2015 auszusetzen.

 

  1. Sofern kein zuschlagfähiges Angebot am 23. April 2015 für die Sanitärarbeiten eingeht, kann die Baumaßnahme „Sanierung städtischer Wohnblock Riederstraße 1-5“ im Haushaltsjahr 2015 nicht mehr realisiert werden. Alle bisherigen Vergabeverfahren sind dann aufzuheben. Die erneuten Ausschreibungen bzw. Vergabeverfahren sind im Herbst 2015 durchzuführen, um eine Realisierung des Projektes 2016 zu gewährleisten. Die Haushaltsmittel des Jahres 2015 sind dann auf das kommende Haushaltsjahr 2016 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Feile

FrV Fuchs

StRin Walkmann