A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/05.03.2015
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 05.03.2015
wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 26.02.2015 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass auf Grundlage der bestehenden Regelungen keine Einwendungen vorgebracht werden.
A-2) Bayer.
Bauernverband/11.03.2015
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 11.03.2015 wird zur
Kenntnis genommen. Neue Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung haben zum
Genehmigungszeitpunkt jeweils die aktuelle Situation in Bezug auf
landwirtschaftliche Emissionen aus Tierbestand u.ä. zu berücksichtigen und
dürfen nur errichtet werden, wenn die bestehenden Nutzungen nicht eingeschränkt
werden.
Eine Berücksichtigung eventuell geplanter oder notwendiger
Entwicklungsschritte, die zum Zeitpunkt einer Baugenehmigung eines Wohnhauses
nicht hinreichend konkret durch entsprechende Antragstellung oder Genehmigung
vorliegen, ist weder tatsächlich noch rechtlich möglich. Bauantragsteller im
Geltungsbereich der Satzung haben einen Anspruch auf Baugenehmigung, sofern
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung wird im
jeweiligen Einzelbauvorhaben entsprechend Ziffer 6 der Begründung zur prüfen
sein, ob das Vorhaben in der aktuellen Situation genehmigungsfähig ist.
A-3) Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg/10.03.2015
Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Augsburg vom 10.03.2015 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine
Einwendungen vorgebracht werden.
A-4) LEW
Verteilnetz GmbH Augsburg/12.03.2015
Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH Augsburg vom 12.03.2015 wird
zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht
werden.
A-5) Deutsche
Telekom Technik GmbH/20.02.2015
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH vom 20.02.2015 wird zur
Kenntnis genommen. Da keine entsprechende Festsetzung für eine unterirdische
Leitungsverlegung besteht, sind auch keine Einwände der Deutschen Telekom
ersichtlich.
B-1) Schreiben
Bürger/05.03.2014
xxxxxxx xxxxxxxx
Die Stellungnahme xxx xxxxx xxxxxx xxxxxxx vom 05.03.2015 wird zur
Kenntnis genommen. Neue
Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung haben zum Genehmigungszeitpunkt
jeweils die aktuelle Situation in Bezug auf landwirtschaftliche Emissionen aus
Tierbestand u.ä. zu berücksichtigen und dürfen nur errichtet werden, wenn die
bestehenden Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
Eine Berücksichtigung eventuell geplanter oder notwendiger
Entwicklungsschritte, die zum Zeitpunkt einer Baugenehmigung eines Wohnhauses
nicht hinreichend konkret durch entsprechende Antragstellung oder Genehmigung
vorliegen, ist weder tatsächlich noch rechtlich möglich. Bauantragsteller im
Geltungsbereich der Satzung haben einen Anspruch auf Baugenehmigung, sofern
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung wird im
jeweiligen Einzelbauvorhaben entsprechend Ziffer 6 der Begründung zur prüfen
sein, ob das Vorhaben in der aktuellen Situation genehmigungsfähig ist.