Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/05.03.2015
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 05.03.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 26.02.2015 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass auf Grundlage der bestehenden Regelungen keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

A-2) Bayer. Bauernverband/11.03.2015
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 11.03.2015 wird zur Kenntnis genommen. Neue Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung haben zum Genehmigungszeitpunkt jeweils die aktuelle Situation in Bezug auf landwirtschaftliche Emissionen aus Tierbestand u.ä. zu berücksichtigen und dürfen nur errichtet werden, wenn die bestehenden Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
Eine Berücksichtigung eventuell geplanter oder notwendiger Entwicklungsschritte, die zum Zeitpunkt einer Baugenehmigung eines Wohnhauses nicht hinreichend konkret durch entsprechende Antragstellung oder Genehmigung vorliegen, ist weder tatsächlich noch rechtlich möglich. Bauantragsteller im Geltungsbereich der Satzung haben einen Anspruch auf Baugenehmigung, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung wird im jeweiligen Einzelbauvorhaben entsprechend Ziffer 6 der Begründung zur prüfen sein, ob das Vorhaben in der aktuellen Situation genehmigungsfähig ist.

 

A-3) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg/10.03.2015
Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 10.03.2015 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

A-4) LEW Verteilnetz GmbH Augsburg/12.03.2015
Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH Augsburg vom 12.03.2015 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

A-5) Deutsche Telekom Technik GmbH/20.02.2015
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH vom 20.02.2015 wird zur Kenntnis genommen. Da keine entsprechende Festsetzung für eine unterirdische Leitungsverlegung besteht, sind auch keine Einwände der Deutschen Telekom ersichtlich.

 

B-1) Schreiben Bürger/05.03.2014 xxxxxxx xxxxxxxx

Die Stellungnahme xxx xxxxx xxxxxx xxxxxxx vom 05.03.2015 wird zur Kenntnis genommen. Neue Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung haben zum Genehmigungszeitpunkt jeweils die aktuelle Situation in Bezug auf landwirtschaftliche Emissionen aus Tierbestand u.ä. zu berücksichtigen und dürfen nur errichtet werden, wenn die bestehenden Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
Eine Berücksichtigung eventuell geplanter oder notwendiger Entwicklungsschritte, die zum Zeitpunkt einer Baugenehmigung eines Wohnhauses nicht hinreichend konkret durch entsprechende Antragstellung oder Genehmigung vorliegen, ist weder tatsächlich noch rechtlich möglich. Bauantragsteller im Geltungsbereich der Satzung haben einen Anspruch auf Baugenehmigung, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung wird im jeweiligen Einzelbauvorhaben entsprechend Ziffer 6 der Begründung zur prüfen sein, ob das Vorhaben in der aktuellen Situation genehmigungsfähig ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StR Büchler