Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2123-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) die Außenbereichssatzung für den Bereich Griesbachmühle in der Gemarkung Paar als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Außenbereichssatzung in der Fassung vom 04.12.2014 mit den textlichen Festsetzungen vom 15.01.2015 und der revidierte Begründung vom 15.01.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StR Büchler