1)
Das
Konzept für den neuen Bauhof mit dem Raumprogramm wird anerkennend zur Kenntnis
genommen und dem Stadtrat empfohlen, es zur Grundlage des weiteren Vorgehens zu
machen.
2)
Auf
der Basis des Konzepts wird die Verwaltung vorbehaltlich des
Stadtratsbeschlusses beauftragt, die Planungen weiterzuführen, eine genaue
Kostenermittlung vorzunehmen und ein Vergabeverfahren zu erarbeiten.
3)
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Konzept und das Raumprogramm zur
Grundlage einer Bebauungsplan-Änderung zu machen.