Die Stadt Friedberg erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 22 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kommunaler Bauhof Eurasburg" der Gemeinde Eurasburg im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB keine Einwendungen.
Die Stadt Friedberg erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 22 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kommunaler Bauhof Eurasburg" der Gemeinde Eurasburg im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB keine Einwendungen.