Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70) folgende

 

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

Vom _________.2015

§ 1

Die Hundesteuersatzung vom 18. Juli 2001 wird wie folgt geändert:

§ 11 erhält folgende Fassung:

„Die Hundesteuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung zu entrichten.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

 

Friedberg, den ________.2015

Stadt Friedberg

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Gürtler