Sitzung: 18.06.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/168
Die
Stadt Friedberg erlässt auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.
März 2014 (GVBl S. 70) folgende
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg für die
Erhebung einer Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
Vom _________.2015
§ 1
Die
Hundesteuersatzung vom 18. Juli 2001 wird wie folgt geändert:
§ 11 erhält
folgende Fassung:
„Die
Hundesteuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils
zum 01.04. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung zu entrichten.“
§ 2
Diese
Satzung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Friedberg, den ________.2015
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister