- Der Bauausschuss nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Eine Planung (nur Fuß- und
Radweg) soll ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln und unter Ausnutzung
etwaiger Einsparpotenziale neu erstellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt hierzu eine Kostenermittlung durchzuführen.