Beschluss: ungeändert beschlossen

Für die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung ab dem Jahr 2016 werden folgende Grundsätze festgelegt:

 

  1. Die Kalkulation der Herstellungsbeiträge erfolgt im Rahmen einer Rechnungsperiodenkalkulation für den Zeitraum 2011 bis 2018.

  2. Der Kalkulationszeitraum der Gebühren beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.

  3. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt ab 01.01.2016 unverändert 5,0 %.

  4. Soweit sich bei der Neukalkulation der Gebühren Änderungen ergeben, wird die Werkleitung beauftragt, dem Werkausschuss verschiedene Alternativen (Grundgebühr und / oder Verbrauchsgebühr) vorzulegen.

  5. Auf die Ermittlung und Ausweisung der Kosten für den Löschwasserbedarf wird verzichtet, da dem gegenüber die nicht erhobene Konzessionsabgabe in ähnlicher Höhe steht.

  6. Die in den Jahren 2013 bis 2015 entstandenen Über- bzw. Unterdeckungen werden in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13