Für die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die
Wasserversorgung ab dem Jahr 2016 werden folgende Grundsätze festgelegt:
- Die
Kalkulation der Herstellungsbeiträge erfolgt im Rahmen einer
Rechnungsperiodenkalkulation für den Zeitraum 2011 bis 2018.
- Der
Kalkulationszeitraum der Gebühren beginnt am 01.01.2016 und endet am
31.12.2018.
- Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt ab 01.01.2016 unverändert 5,0 %.
- Soweit
sich bei der Neukalkulation der Gebühren Änderungen ergeben, wird die
Werkleitung beauftragt, dem Werkausschuss verschiedene Alternativen
(Grundgebühr und / oder Verbrauchsgebühr) vorzulegen.
- Auf
die Ermittlung und Ausweisung der Kosten für den Löschwasserbedarf wird
verzichtet, da dem gegenüber die nicht erhobene Konzessionsabgabe in
ähnlicher Höhe steht.
- Die
in den Jahren 2013 bis 2015 entstandenen Über- bzw. Unterdeckungen werden
in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.