Beschluss: ungeändert beschlossen

Für die Gebührenkalkulation für die Bestattungseinrichtungen ab dem Jahr 2016 werden folgende Grundsätze festgelegt:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.

  2. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt unverändert 5,0 %.

  3. Die Gebührenkalkulation erfolgt wie in der laufenden Gebührenkalkulationsperiode verursacherbezogen mit einer 50%-tigen Umlegung der Fixkosten auf alle Grabarten.

  4. Der grünpolitische Wert der Friedhöfe ist mit pauschal 10 % gebührenmindernd zu berücksichtigen, Vorhalteflächen sind entsprechend auszuscheiden.

  5. Die in den Jahren 2013 bis 2015 entstandenen Unterdeckungen entsprechen dem grünpolitischen Wert bzw. den anteiligen Kosten der Vorhalteflächen und werden nicht in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13