Für die Gebührenkalkulation für die
Bestattungseinrichtungen ab dem Jahr 2016 werden folgende Grundsätze
festgelegt:
- Der
Kalkulationszeitraum beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.
- Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt unverändert 5,0 %.
- Die
Gebührenkalkulation erfolgt wie in der laufenden
Gebührenkalkulationsperiode verursacherbezogen mit einer 50%-tigen
Umlegung der Fixkosten auf alle Grabarten.
- Der
grünpolitische Wert der Friedhöfe ist mit pauschal 10 % gebührenmindernd
zu berücksichtigen, Vorhalteflächen sind entsprechend auszuscheiden.
- Die
in den Jahren 2013 bis 2015 entstandenen Unterdeckungen entsprechen dem
grünpolitischen Wert bzw. den anteiligen Kosten der Vorhalteflächen und
werden nicht in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen.