Die
Gestaltungsvorschriften für Urnenerdgräber mit Gedenkplatten bleiben
unverändert. Der Verkauf der Gedenkplatten soll weiterhin ausschließlich durch
die Stadtwerke Friedberg erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 3
Nein: 10
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 13
Mehrheitlich abgelehnt
Der Werkausschuss
schlägt dem Stadtrat eine Änderung der Gestaltungsvorschriften für
Urnenerdgräber mit Gedenkplatten in § 22 der Friedhofssatzung vor. Dabei sollen
folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die Gedenkplatten werden künftig nicht mehr von den Stadtwerken
bereitgestellt sondern sind von den Grabrechtsinhabern ausschließlich bei
privaten Anbietern (Steinmetzen) zu erwerben.
- Die Gedenkplatten dürfen nur aus Naturstein sein.
- Die Größe der Gedenkplatten soll bei einem quadratischen Grundriss
weiterhin einheitlich 60 cm x 60 cm betragen.
- Die Gedenkplatten dürfen eine Höhe über Gelände von 6 cm bis 12 cm
aufweisen.
- Alle weiteren Gestaltungsvorschriften bleiben unverändert.