Beschluss: geändert beschlossen

Die Gestaltungsvorschriften für Urnenerdgräber mit Gedenkplatten bleiben unverändert. Der Verkauf der Gedenkplatten soll weiterhin ausschließlich durch die Stadtwerke Friedberg erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             3

Nein:                                        10

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13

Mehrheitlich abgelehnt

     

 

 

Der Werkausschuss schlägt dem Stadtrat eine Änderung der Gestaltungsvorschriften für Urnenerdgräber mit Gedenkplatten in § 22 der Friedhofssatzung vor. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  1. Die Gedenkplatten werden künftig nicht mehr von den Stadtwerken bereitgestellt sondern sind von den Grabrechtsinhabern ausschließlich bei privaten Anbietern (Steinmetzen) zu erwerben.
  2. Die Gedenkplatten dürfen nur aus Naturstein sein.
  3. Die Größe der Gedenkplatten soll bei einem quadratischen Grundriss weiterhin einheitlich 60 cm  x  60 cm betragen.
  4. Die Gedenkplatten dürfen eine Höhe über Gelände von 6 cm bis 12 cm aufweisen.
  5. Alle weiteren Gestaltungsvorschriften bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13