Sitzung: 16.07.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2015/222
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/01.07.2015
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 01.07.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird korrigiert. Im weiteren Verfahren wird der nötige Umweltbericht erstellt.
Immissionsschutz
Im Rahmen der Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt, die im dortigen Verfahren teilnimmt.
A-2) LEW
Verteilnetz GmbH Günzburg/23.06.2015
Die Stellungnahme der Lechwerke Verteilnetz Günzburg vom 23.06.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise betreffen die verbindliche Bauleitplanung und werden daher im Bebauungsplan berücksichtigt.
A-4) Landratsamt
Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/05.06.2015
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt vom 05.06.2015 wird zur Kenntnis genommen.
A-5) Bund Naturschutz/04.06.2015
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 04.06.2015 wird
zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung des Businessparks hat mit der
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 8 im Jahr 2003 begonnen. Neben der
Bereitstellung von gewerblichen Flächen war es auch Ziel der Stadt Friedberg,
eine intensive Ein- und Durchgrünung des Businessparks an diesem Standort sicherzustellen.
Die ursprüngliche Abgrenzung im Osten, mit
dem parallelen Verlauf entlang der damals geplanten AIC 25 neu und dem Abknicken
am nordöstlichen Rand nach Westen war ausschließlich darin begründet, dass die
Flächen damals nicht für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung standen.
Die jetzige 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes setzt die gewerblichen Flächen nun parallel zur realisierten
AIC 25 fort. Auf einer etwa 30 m tiefen Fläche zwischen der Gewerbenutzung und
der Kreisstraße stellt der FNP weiterhin Grünflächen dar. Hintergrund der
Änderung sind konkrete Betriebserweiterungen einer im Businesspark ansässigen
Firma.
Am 09.07.2015 hat der Planungs- und
Umweltausschuss den Vorentwurf zum Bebauungsplan für die Erweiterungen
gebilligt. Die Auslegung des Bebauungsplanes und damit die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt in Kürze.
Im Bebauungsplan wird die Situation im Detail
aufgezeigt. Am betroffenen Rand des Businessparks waren bisher 15 m als Flächen
zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
In der Änderung des Bebauungsplans betragen
die Flächen künftig 30 m. Davon bleiben 20 m im Eigentum der Stadt
Friedberg. Innerhalb dieser Areale kommt auch das entlang der AIC 25 bestehende
Feldgehölz zu liegen. Eingriffe in die Gehölzfläche tangieren - wenn überhaupt
- nur kleinflächige Randbereiche. Die von der Erweiterung betroffenen Flächen
umfassen weitgehend die bestehenden Eingrünungen am östlichen Rand und die dort
vorgelagerten Wiesenflächen. Mit den künftigen Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern werden neue Randstrukturen entstehen. Die bisher am
Standort Businesspark verfolgte Ein- und Durchgrünung hat damit weiterhin
Bestand.
Zu berücksichtigen ist bei der Bewertung der
Biotopqualität immer auch die Lage und
die angrenzende Umgebung. Im vorliegenden Fall handelt es sich im Westen um
Gewerbestandorte und im Osten um die hochfrequentierte AIC 25. Nach der
Verkehrszählung von 2010 sind dort immerhin 17.228 Kfz täglich unterwegs. An
solchen Straßen sollen Flächen für den Arten - und Biotopschutz mindestens
einen Abstand von 50 m betragen. Insgesamt ist damit die Ausdehnung der
Gewerbeflächen nach Osten hin zur AIC 25 für vertretbar.
A-6)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/07.07.2015
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 07.07.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im Umweltbericht berücksichtigt. Im Bebauungsplan wird dazu im Detail eingegangen werden.