Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-

prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für

die Jahresrechnung 2013 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.

 

2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der

    Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2013 der

    Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum

    Schwaben.

 

3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2013 der Stadtwerke

    Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 11.12.2014 (VL 2014/315) durch den Stadtrat.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31