Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

A)           Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 1. Mai 2014:

§1

§ 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 1. Mai 2014: erhält folgende Fassung:

 

§ 2 Ausschüsse und Beiräte

(1)          Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse und Beiräte:

 

I.              Ausschüsse:

a)    Bauausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

b) Planungs- und Umweltausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

c) Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

d) Kultur- und Sportausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

e) Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

f) Werkausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

g) Schlossausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern

h) Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

II.         Beiräte:

a) Sportbeirat, bestehend aus dem ersten Bürgermeister, den vom Stadtrat bestellten Sportpflegern und aller Vereinsvorsitzenden eines Vereins, dessen Satzung einen Vereinssitz in Friedberg und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmen

b) Inklusionsbeirat, bestehend aus dem ersten Bürgermeister, 5 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Aichach-Friedberg und 7 weiterer vom Stadtrat zu bestellenden Mitglieder. Sie sollen aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung stammen und ihren Wohnsitz in Friedberg haben.

c) Beirat für Integration und Flüchtlingswesen, bestehend aus dem ersten Bürgermeister, 5 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, der städtischen Integrationsbeauftragten und 7 weiterer vom Stadtrat zu bestellenden Mitglieder. Sie sollen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder einen Migrationshintergrund aufweisen und ihren Wohnsitz in Friedberg haben.

 

(2)    Den Vorsitz in den in Absatz 1 genannten Ausschüssen und Beiräten führt der erste Bürgermeister, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses.

(3)    Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse).

(4)    Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

(5)    Die Beiräte sind nur beratend tätig. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am ……………… in Kraft

Friedberg, den ………………                                                                                                                STADT FRIEDBERG

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

B)           Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg vom 1. Mai 2014 wird wie folgt geändert:

In die Geschäftsordnung wird folgender zusätzlicher Abschnitt eingefügt:

 

IV. Beiräte

§14 Rechtstellung, Geschäftsgang

(1)       Die Beiräte (siehe § 2 II zur Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) sind auf dem ihnen gemäß § 15 zugewiesenen Gebiet vorberatend tätig. Die Empfehlungen des Beirats werden dem Stadtrat oder einem beschließenden Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Beiräte können selbst keine verbindlichen Entscheidungen für die Stadt treffen. Sie haben die ihnen übertragenen Beratungspunkte zu diskutieren, Vorschläge zu erarbeiten und Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches für die Beratung im Stadtrat oder in einem beschließenden Ausschuss vorzubereiten. Sie haben ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen ihren Aufgabenbereich betreffenden Angelegenheiten (§ 56 Abs. 3 GO).

(2)       Im städtischen Haushalt werden für die Aufgaben des Inklusionsbeirats und des Beirats für Integration und Flüchtlingswesen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Beiräte durch die anordnungsberechtigte Stelle.

(3)       Beiräte sollen bei Bedarf, der Inklusionsbeirat sowie der Beirat für Integration und Flüchtlingswesen dabei mindestens einmal halbjährlich und der Sportbeirat mindestens einmal jährlich eingeladen werden. Die Beiratsmitglieder werden vom ersten Bürgermeister schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens 10 Tagen zu den Sitzungen eingeladen. Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Zu der Sitzung ist zu laden, wenn dies mindestens 3 stimmberechtigte Beiratsmitglieder schriftlich verlangen. Stimmberechtigt sind im Sportbeirat alle Vereinsvorsitzenden und im Inklusionsbeirat sowie dem Beirat für Integration und Flüchtlingswesen nur die vom Stadtrat bestellten weiteren Mitglieder. Der erste Bürgermeister leitet die Sitzungen und sorgt für die Protokollierung von Empfehlungsbeschlüssen. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder werden durch Stadtratsbeschluss auf Vorschlag der Fraktionen festgelegt. Jeder Fraktion steht ein Beiratssitz zu.

§15 Aufgaben der Beiräte

(1)       Die vom Stadtrat bestellten Beiräte (§ 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) haben im Einzelnen folgende Aufgabenfelder:

1.    Sportbeirat

 Angelegenheiten des Sports. Der Sportbeirat dient insbesondere dem Informationsaustausch und der Anhörung der Vorschläge für Ehrungen nach der Verleihungsordnung Sport.

2.    Inklusionsbeirat

Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung betreffen, insbesondere die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

 

3.    Beirat für Integration und Flüchtlingswesen

Integrationsrelevante Angelegenheiten

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung der Geschäftsordnung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31