Sitzung: 17.09.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/260
Der
Stadtrat beschließt die Durchführung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
84 für die Sportstätten nördlich der Augsburger Straße, südlich des Pappelweges
und östlich der Seestraße in Friedberg mit dem Ziel einer für die Zeitdauer von
10 Jahren befristeten Zulassung von Anlagen für soziale Zwecke (Unterkunft für
Asylbewerber). Die Änderung umfasst das Grundstück Flurnummer 1596 der
Gemarkung Friedberg. Der Änderungsbereich
ist im beiliegenden Lageplan vom 17.09.2015 stark umrandet gekennzeichnet. Der
Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung der
Änderungsplanung wird das Baureferat der Stadt Friedberg beauftragt.