A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/10.08.2015
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 10.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Immissionsschutz
Es wird festgestellt, dass keine immissionsfachlichen Einwände bestehen.
Bodenschutz
Der Satzungstext in Ziffer 4.7 wird entsprechend der Vorgaben ergänzt.
Naturschutz
Für die
Zauneidechse sind im Gebiet vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese Ersatz-Lebensräume sollen innerhalb der
Ausgleichsflächen - mit dem Ziel
Magerwiesen auf bisherigen Sukzessionsflächen herzustellen - umgesetzt werden.
Ergänzend sind Biotopbausteine aus Totholz und Steinhaufen herzustellen.
Hierzu sind
zunächst die dortigen jungen Gehölze zu entfernen. Dies kann nach dem
Naturschutzrecht erst im Oktober erfolgen. Die Zauneidechsen beginnen bereits
ab September ihr Winterquartier aufzusuchen. Die Art überwintert in Fels- oder
Bodenspalten, vermoderten Baumstubben, Erdbauen anderer Arten oder selbst
gegrabenen Röhren im frostfreien, gut durchlüfteten Boden. Geeignete
Winterquartiere sind im Gebiet insbesondere im nördlichen Bereich mit Altholz
und sandigen oder lockeren Böschungen vorhanden. Im südlichen Abschnitt - dort
wo tatsächlich auch eine Bebauung stattfinden soll - mit dem verdichteten
Schotterboden liegen dagegen keine geeigneten Winterquartiere vor.
Für die
Zauneidechse kommen die Ersatz-Lebensräume aufgrund der Winterruhe deshalb erst
im kommenden Frühjahr zum Tragen und müssen bis dahin verfügbar sein.
Im Umweltbericht
werden folgende Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche aufgeführt:
·
Rodung des
Gehölzaufwuchses einschl. Wurzelstöcke (ca. 3.000 m²)
·
Entfernung von groben
Bauschutt- und Asphaltresten (auf ca. 3.000 m²)
·
Herstellung einer
feinkörnigen Oberfläche für die Magerrasenansaat (Auftrag hügellandtypischen
Feinkiesen oder Sanden, ggf. ist hier unbelastetes Aushubmaterial aus den
Bauflächen geeignet auf ca. 4.330 m²)
·
Anlage von Steinhaufen
(hier können ggf. Betonbrocken verwendet werden)
·
Anlage von Totholzhaufen
(Wurzelstöcke)
·
Pflanzung einer
3-5-reihigen Hecke auf einer Gesamtlänge von ca. 135 m (die geschlossenen
Anpflanzungen müssen in der Summe 100 m betragen)
Nach der
Entfernung des Gehölzaufwuchs einschließlich der Wurzelstöcke ist eine
feinkörnige und zur Neuansaat geeignete Oberfläche herzustellen. Das durch die
Gehölzentfernung im Gebiet vorhandene Schnittmaterial ist im Ganzen auf Haufen
im nördlichen Bereich aufzuschichten und dort zu belassen. Ergänzend sind in
den Randbereichen der Ansaatflächen drei Steinhaufen je 3 x 1,5 m, Höhe 0,5 bis
1 m anzulegen. Aufgelesene Betonbrocken können für die Anlage von Steinhaufen
verwendet werden.
Im Satzungstext
wird dies ergänzend aufgenommen.
Wenn wie
beabsichtigt, noch im November mit der Erschließung begonnen werden soll,
stellt dies keinen Widerspruch zu den vorgezogenen artenschutzrechtlichen
Maßnahmen dar. Die im Süden stattfindende Bautätigkeit beeinträchtigt die
Winterquartiere im nördlichen Bereich nicht und im Frühjahr steht die
Ausgleichsfläche einschl. der Biotopbausteine zur Verfügung. Gleichzeitig führt
die Bautätigkeit im Süden im kommenden Jahr zu einer "Vergrämung" der
Art hin auf die Ausgleichsfläche.
A-2) Landratsamt
Aichach-Friedberg/Brandschutzdienststelle/10.07.2015
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle beim Landratsamt Aichach-Friedberg vom 10.08.2015 wird zur Kenntnis genommen. Wendemöglichkeiten für die Feuerwehr sowie Bewegungsflächen für die Feuerwehrfahrzeuge werden grafisch aufgezeigt und in die Begründung übernommen. Die Stellplätze im Bereich der nördlichen Erschließungsachse werden um 1,5 m nach Westen (ST 13) bzw. nach Osten (ST 5 und 6) verschoben. Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen entstehenden Einmündungsbereiche vergrößern sich damit und sind als Wendemöglichkeit ausreichend.
A-3)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/21.07.2015
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 21.07.2015 wird zur Kenntnis genommen.
C) Weitere
Beschlüsse
Die Firstrichtung der Wohnhäuser soll nach der Bebauungskonzeption in Ost-West-Richtung verlaufen, ist aber bislang nicht konkret festgesetzt. Diese Festsetzung wird ergänzt.