Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für die Sportstätten nördlich der Augsburger Straße, südlich des Pappelweges und östlich der Seestraße in Friedberg vom 06.10.2015 mit den textlichen Festsetzungen vom 06.10.2015 und der Begründung vom 06.10.2015 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13