Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/31.08.2015

Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 31.08.2015 wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht wird erstellt und wird dem Bebauungsplan im weiteren Verfahren beigefügt.

 

Untere Immissionsschutzbehörde

Aufgrund des Konflikts zwischen den Verkehrsgeräuschen und der Schutzwürdigkeit der geplanten Wohnausweisung werden die vorgeschlagenen Festsetzungen in die Satzung übernommen und die Begründung dementsprechend ausgeführt.

 

Verkehrswesen

Auf der Ostseite der Afrastraße ist zwar kein Gehweg vorhanden. Allerdings handelt es sich um eine innerörtliche Straße, die an dieser Stelle unproblematisch überquert werden kann. Ein Problem bzgl. der Querung der Afrastraße wird nicht gesehen, auch im weiter nördlichen Verlauf der Afrastraße grenzt ostseitig kein Gehweg an die dortige Wohnbebauung. Von der Westseite der Afrastraße aus bestehen sämtliche Gehweganbindungen.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/01.09.2015

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 01.09.2015 wird zur Kenntnis genommen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Westen durch den, für den Hochwasserabfluss notwendigen Ach-Flutgraben begrenzt. Die Zugänglichkeit der Gewässerunterhaltung für die Stadt Friedberg wird durch die Bebauung und den bestehenden Baumbestand von der Ostseite nicht weiter erschwert als dies bisher der Fall war, zumal es sich um ein Privatgrundstück handelt. Aus Sicht der Gewässerunterhaltung bestehen keine Schwierigkeiten, v.a. da der Unterhalt von der Westseite ohne größeren Aufwand möglich ist.

Die Höhenlage der Erdgeschossfußböden wird auf eine Höhe von mind. -0,15 m zur Afrastraße, gemessen vom Zufahrtsbereich an der östlichen Straßenbegrenzung der Afrastraße, festgesetzt. Das Gelände liegt im Osten bis zu 0,85 m tiefer als die Afrastraße, womit der Erdgeschossfußboden dort um mind. 0,70 m aus dem Erdboden gehoben wird. Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Stadt Friedberg für den Fall eines schweren Hochwasserereignisses wäre lediglich mit einer deutlich niedrigeren Einstauhöhe zu rechnen. Das festgesetzte Höhenmaß reicht daher aus um die Hochwassergefahr zu bannen. In der Konsequenz wird auch die Höhe der Gebäude von 6,50 m anstatt zum Gelände in Bezug auf den fertigen Erdgeschossfußboden festgesetzt.

 

 

A-3) Deutsche Telekom Technik GmbH/25.08.2015

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 25.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-4) Stadtwerke Augsburg Energie GmbH/25.08.2015

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH vom 25.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung entsprechend berücksichtigt.

 

 

A-5) Deutsche Bahn AG DB Immobilien/12.08.2015

Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG DB Immobilien vom 12.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Weitegehende Anforderungen sind aufgrund der Lage und der Entfernung zur Bahnlinie nicht ersichtlich.

 

 

A-6) Landratsamt Aichach-Friedberg - Brandschutzdienststelle/11.08.2015

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle des Landratsamt Aichach-Friedberg vom 11.08.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die erschließungstechnischen Vorgaben können voraussichtlich sichergestellt werden. Da es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt, ist der Brandschutz ohnehin im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen und zu gewährleisten.

 

 

A-7) Eisenbahn-Bundesamt München/05.08.2015

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts München vom 05.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die aufgeführten Gefährdungspotenziale sind aufgrund der Lage vor Ort und der Topographie sowie der geplanten Bauvorhaben sämtlich ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13