Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt der Erhöhung der Zahl der Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus auf 6 Wohneinheiten zu und ermächtigt die Verwaltung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt der Erhöhung der Zahl der Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus auf 6 Wohneinheiten zu und ermächtigt die Verwaltung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.