Sitzung: 15.10.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/311
A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/31.08.2015
Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 31.08.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es werden weder Anregungen noch Bedenken erhoben.
A-2) LEW
Verteilnetz GmbH/26.08.2015
Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 26.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
A-3) Landesbund
für Vogelschutz in Bayern e.V./02.07.2015 und 05.10.2015
Die
Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 02.07.2015 wird
zur Kenntnis genommen. Das
Erweiterungsareal liegt zwischen den gewerblich genutzten Flächen des
Businesspark und der stark befahrenen AIC 25. Am Rand der Straße besteht ein
Feldgehölz.
Die vom LBV erwähnten
Bodenbrüter Kiebitz, Wachtel, Feldlerche und die Wiesenschafstelze sind klassische
Arten der offenen Feldflur. Sie meiden Bereiche mit vertikalen Strukturen.
Diese liegen allerdings mit den Gewerbebauten sowie den Gehölzen am
Businesspark und am Rand der AIC 25 vor.
Durch die unmittelbare
Nähe der Verkehrswege und der Gewerbenutzung ist das Areal durch Verlärmung und
Lichtemissionen stark beeinträchtigt. Dies wirkt sich negativ auf die
Habitateignung für Bodenbrüter aus.
Die Arbeitshilfe
Vögel und Straßenverkehr vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung stellt dazu folgendes fest:
Durch die Analyse des räumlichen Verteilungsmusters
von Brutrevieren entlang von Straßen konnte festgestellt werden, dass
zahlreiche Vogelarten – unabhängig von der Verkehrsmenge – bis zu einer
bestimmten Entfernung von der Straße in geringerer Anzahl vorkommen als in
trassenferneren Bereichen. Diese Entfernung stellte sich als artspezifisch
heraus. Sie entspricht der mehr oder weniger konstanten Reichweite des Effektes
von Straßen auf die jeweilige Art und wird als „Effektdistanz“ bezeichnet.
Die festgestellten Effektdistanzen liegen in der
Größenordnung von 100 m (z.B. Schafstelze) bis max. 500 m (Feldlerche).
Durch die AIC 25
mit mehr als 17.000 Kfz täglich ist im mittelbaren Umgriff der Straße von der
sog. Effektendistanz durch Verlärmung auszugehen.
Des Weiteren ist die Feldlerche dafür
bekannt, dass Sie Ihre Umwelt in erster Linie optisch wahrnimmt und zu
verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblich großen Abstand
hält (Daunicht 1998). Eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen optische
Störungen, die auf den ausgedehnten Singflügen intensiv wahrgenommen werden,
ist daher nicht auszuschließen. Es wird von einem Abstand zu Vertikalstrukturen
(Gebäude, Gehölze höher 2 m) von ca. 100 m ausgegangen. Die Feldlerche sei hier
beispielhaft für die weiteren Bodenbrüter genannt.
Das Rebhuhn nutzt
dagegen höhere Vegetation und ist auch wenig anfällig gegenüber optischen
Störungen. Allerdings meidet es Gebiete mit einer starken Verlärmung. Die
Effektendistanz des Rebhuhns beträgt bei hohen Verkehrsaufkommen 300 m und mehr.
Aufgrund der
verschiedenen Störfaktoren liegt der Schluss nahe, dass Feldlerchen und die
weiteren Bodenbrüter sowie das Rebhuhn das betroffenen Areal meiden und
wesentlich günstigere Lebensräume nördlich des Businessparks sowie östlich der
AIC 25 aufsuchen. Selbstverständlich ist nicht ausgeschlossen, dass sich
vereinzelt Tiere auch im Gewerbegebeit und den angrenzenden Flächen zur AIC 25
aufhalten können. Ein Vorkommen innerhalb der Erweiterungsflächen (also auf
einem Streifen zwischen der AIC 25 und dem Businesspark) ist als aber
jedenfalls als Bruthabitat (!) auszuschließen.
Konkrete Nachweise der genannten Arten mit Brutorten im Änderungsbereich werden durch den LBV auch nicht aufgezeigt. Brutgebiete selbst werden somit nicht beeinträchtigt.
A-4) Bayernets
GmbH/05.08.2015
Die Stellungnahme der Bayernets GmbH vom 05.08.2015wird zur Kenntnis genommen und beachtet.