Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/31.08.2015

Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 31.08.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es werden weder Anregungen noch Bedenken erhoben.

 

 

A-2) LEW Verteilnetz GmbH/26.08.2015

Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 26.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-3) Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V./02.07.2015 und 05.10.2015

Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 02.07.2015 wird zur Kenntnis genommen. Das Erweiterungsareal liegt zwischen den gewerblich genutzten Flächen des Businesspark und der stark befahrenen AIC 25. Am Rand der Straße besteht ein Feldgehölz.

Die vom LBV erwähnten Bodenbrüter Kiebitz, Wachtel, Feldlerche und die Wiesenschafstelze sind klassische Arten der offenen Feldflur. Sie meiden Bereiche mit vertikalen Strukturen. Diese liegen allerdings mit den Gewerbebauten sowie den Gehölzen am Businesspark und am Rand der AIC 25 vor.

Durch die unmittelbare Nähe der Verkehrswege und der Gewerbenutzung ist das Areal durch Verlärmung und Lichtemissionen stark beeinträchtigt. Dies wirkt sich negativ auf die Habitateignung für Bodenbrüter aus.

Die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt dazu folgendes fest:

Durch die Analyse des räumlichen Verteilungsmusters von Brutrevieren entlang von Straßen konnte festgestellt werden, dass zahlreiche Vogelarten – unabhängig von der Verkehrsmenge – bis zu einer bestimmten Entfernung von der Straße in geringerer Anzahl vorkommen als in trassenferneren Bereichen. Diese Entfernung stellte sich als artspezifisch heraus. Sie entspricht der mehr oder weniger konstanten Reichweite des Effektes von Straßen auf die jeweilige Art und wird als „Effektdistanz“ bezeichnet.

Die festgestellten Effektdistanzen liegen in der Größenordnung von 100 m (z.B. Schafstelze) bis max. 500 m (Feldlerche).

Durch die AIC 25 mit mehr als 17.000 Kfz täglich ist im mittelbaren Umgriff der Straße von der sog. Effektendistanz durch Verlärmung auszugehen.

Des Weiteren ist die Feldlerche dafür bekannt, dass Sie Ihre Umwelt in erster Linie optisch wahrnimmt und zu verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblich großen Abstand hält (Daunicht 1998). Eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen optische Störungen, die auf den ausgedehnten Singflügen intensiv wahrgenommen werden, ist daher nicht auszuschließen. Es wird von einem Abstand zu Vertikalstrukturen (Gebäude, Gehölze höher 2 m) von ca. 100 m ausgegangen. Die Feldlerche sei hier beispielhaft für die weiteren Bodenbrüter genannt.

Das Rebhuhn nutzt dagegen höhere Vegetation und ist auch wenig anfällig gegenüber optischen Störungen. Allerdings meidet es Gebiete mit einer starken Verlärmung. Die Effektendistanz des Rebhuhns beträgt bei hohen Verkehrsaufkommen 300 m und mehr.

 

Aufgrund der verschiedenen Störfaktoren liegt der Schluss nahe, dass Feldlerchen und die weiteren Bodenbrüter sowie das Rebhuhn das betroffenen Areal meiden und wesentlich günstigere Lebensräume nördlich des Businessparks sowie östlich der AIC 25 aufsuchen. Selbstverständlich ist nicht ausgeschlossen, dass sich vereinzelt Tiere auch im Gewerbegebeit und den angrenzenden Flächen zur AIC 25 aufhalten können. Ein Vorkommen innerhalb der Erweiterungsflächen (also auf einem Streifen zwischen der AIC 25 und dem Businesspark) ist als aber jedenfalls als Bruthabitat (!) auszuschließen.

Konkrete Nachweise der genannten Arten mit Brutorten im Änderungsbereich werden durch den LBV auch nicht aufgezeigt. Brutgebiete selbst werden somit nicht beeinträchtigt.

 

 

A-4) Bayernets GmbH/05.08.2015

Die Stellungnahme der Bayernets GmbH vom 05.08.2015wird zur Kenntnis genommen und beachtet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                     4

Pers. beteiligt:                       0

Anwesend:                         30

     

Abwesend:

StR Güntner