Sitzung: 15.10.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/312
Die Stadt Friedberg
beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) die 34. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den
Bereich östlich der bestehenden gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes
"Businesspark" und westlich der Kreisstraße AIC 25 neu zur
Darstellung von gewerblichen Bauflächen in Friedberg.
Die vom Büro
Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach gefertigte
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 16.07.2015 mit der Begründung vom
15.10.2015 und dem Umweltbericht vom 16.07.2015 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.