Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) die 34. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich östlich der bestehenden gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes "Businesspark" und westlich der Kreisstraße AIC 25 neu zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen in Friedberg.

 

Die vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 16.07.2015 mit der Begründung vom 15.10.2015 und dem Umweltbericht vom 16.07.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                     4

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         30

     

Abwesend:

StR Güntner