Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Nach Vorberatung und Empfehlung des Planungs- und  Umweltausschusses vom 06.10.2015 ist der Stadtrat damit einverstanden, dass folgende Textpassage, die in der Konsequenz ein so genanntes „Auftragsversprechen“ darstellt in die Wettbewerbsauslobung aufgenommen wird:

 

[…]

 

1.6. Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

 

1.6.1 Beauftragung durch den Auslober

 

Im Falle der Projektrealisierung wird der Auslober, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen, die für die Umsetzung des  Wettbewerbsentwurfs notwendig sind, gemäß HOAI 2013, beauftragen:

 

Flächenplanung gemäß HOAI 2013 Teil 2

§ 19 Abs. 1 - Bebauungsplanung Leistungsphasen 1-3 und

§ 24 Abs. 1 - Grünordnungsplanung Leistungsphasen 1-4.

 

 

1.6.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

 

Im Falle einer weiteren Bearbeitung (siehe Pkt. 1.6.1) werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

 

[…]

 

Als weitere Konsequenz ergibt sich, dass die bisherige Bezeichnung begrenzt offener städtebaulichen Ideenwettbewerb“ in begrenzt offener städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb“ geändert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         28

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR M. Losinger