Sitzung: 15.10.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2015/320
Nach Vorberatung und Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses vom 06.10.2015 ist der
Stadtrat damit einverstanden, dass folgende Textpassage, die in der Konsequenz
ein so genanntes „Auftragsversprechen“ darstellt in die Wettbewerbsauslobung
aufgenommen wird:
[…]
1.6. Weitere Bearbeitung und Urheberrecht
1.6.1 Beauftragung durch den Auslober
Im Falle der Projektrealisierung wird der Auslober, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichtes, einen der Preisträger mit den folgenden
Planungsleistungen, die für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs notwendig sind, gemäß HOAI 2013, beauftragen:
Flächenplanung gemäß HOAI 2013 Teil 2
§ 19 Abs. 1 - Bebauungsplanung Leistungsphasen 1-3 und
§ 24 Abs. 1 - Grünordnungsplanung Leistungsphasen 1-4.
1.6.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Bearbeitung (siehe Pkt. 1.6.1) werden durch den
Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe
des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
[…]
Als weitere Konsequenz ergibt sich, dass die bisherige Bezeichnung „begrenzt offener städtebaulichen Ideenwettbewerb“ in „begrenzt offener städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb“ geändert wird.