Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.   Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund aktueller Entscheidungen der Europäischen Kommission die öffentliche Finanzierung von kommunalen Unternehmen beihilfefrei gestellt wird, soweit sie unter Gesichtspunkten des EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrechts nur von lokal begrenzter Bedeutung sind.

 

2.   Der Stadtrat stellt fest, dass durch den auf den Betrieb des Stadtbades Friedberg an die Stadtwerke Friedberg gewährten Verlustausgleich, sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Anbieterseite weder eine Verfälschung des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt noch eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels anzunehmen ist.

 

Der Stadtrat stellt weiter fest, dass die Stadtwerke Friedberg als Beihilfeempfänger und Badbetreiber Dienstleistungen nur in einem geografisch begrenzten Gebiet in einem einzigen Mitgliedstaat anbieten und keine Kunden aus anderen Mitgliedstaaten anziehen. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass sich der Betrieb des Stadtbades Friedberg auf grenzüberschreitende Investitionen im Sektor Bäderbetriebe auswirkt.

 

3.   Der als Anlage 1 beigefügte Betrauungsakt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Friedberg zum Betrieb des Stadtbades Friedberg vom 10.12.2010 wird deshalb zurückgenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

StR Nießner