Beschluss: geändert beschlossen

1.   Ab dem Jahr 2016 wird Sportvereinen, welche als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum betreiben, ein Betrag entsprechend der aufgezeigten Abstufung je nach Sportstättenart als Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur Förderung von Betrieb- und Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlagen als Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss wird erstmals im Jahr 2016 ausbezahlt.

 

2.   Dem Stadtrat wird die Ergänzung der städtischen Zuschussrichtlinie vom 1. Januar 2015 wie folgt empfohlen:

 

Die städtische Zuschussrichtlinie wird im Teil C um folgende neue Ziffer 7 ergänzt:

 

„7. Gewährung von jährlichen Zuschüsse an Sportvereine zur Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten.

 

Sportvereine, welche als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum betreiben, wird ein Betrag entsprechend der Abstufung je nach Sportstättenart in Höhe von bis zu 9,19 € Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlage als Zuschuss gewährt. Bei der Ermittlung der Mitgliederzahl werden dabei die jugendlichen Mitglieder mit dem Faktor 1,5 multipliziert, wobei die Mitgliederzahlen des Vorjahres maßgebend sind.

 

Die Höhe des o.g. Satzes der Betriebs- und Unterhaltskosten bemisst sich wie folgt:

 

-     Sporthallen von mindestens 1.215 qm: 100 %

-     Sport- und Tennishallen von mindestens 405 qm: 75 %

-     Sonstige Sport- und Gymnastikräume (mit Sportkegelbahnen) unter 405 qm: 66 %

-     Schießstände: 50 %

 

Der Satz des Jahreszuschusses je gewichtetes Vereinsmitglied zur Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten wird jährlich durch die Verwaltung neu ermittelt, so dass unter Berücksichtigung der gemeldeten Fördertatbestände die jährliche Gesamtauszahlung in Höhe von 60.000 € nicht überschritten wird.“

 

  1. Alternativ ist auch ein weiteres Fördermodell darzustellen, das nicht nur auf die Förderung von Vereinshäusern für Indoor-Sportarten (Ziffer 2) abstellt, sondern auch die Betriebs- und Unterhaltskosten der Vereine bezuschusst, die bauliche Anlagen für Außenanlagen (z.B. Umkleiden, Sanitär- und Duschgebäude) betreiben. Die Höhe des o.g. Satzes der Betriebs- und Unterhaltskosten beträgt 15 %.

 

  1. Die Änderung wird dem Sportbeirat zur Kenntnisnahme und Meinungsäußerung vorgestellt und anschließend dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung über die entsprechende Änderung der städtischen Zuschussrichtlinien vom 1.1.15 vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             8

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13