Sitzung: 17.11.2015 Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2015/153/2
1. Ab dem Jahr 2016 wird Sportvereinen, welche
als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum betreiben, ein
Betrag entsprechend der aufgezeigten Abstufung je nach Sportstättenart als
Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur Förderung von Betrieb- und
Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlagen als Zuschuss gewährt. Dieser
Zuschuss wird erstmals im Jahr 2016 ausbezahlt.
2.
Dem
Stadtrat wird die Ergänzung der städtischen Zuschussrichtlinie vom 1. Januar
2015 wie folgt empfohlen:
Die städtische Zuschussrichtlinie wird im Teil C um folgende neue Ziffer
7 ergänzt:
„7.
Gewährung von jährlichen Zuschüsse an
Sportvereine zur Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten.
Sportvereine, welche als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum
betreiben, wird ein Betrag entsprechend der Abstufung je nach Sportstättenart in
Höhe von bis zu 9,19 € Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur
Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlage als Zuschuss
gewährt. Bei der Ermittlung der Mitgliederzahl werden dabei die jugendlichen
Mitglieder mit dem Faktor 1,5 multipliziert, wobei die Mitgliederzahlen des
Vorjahres maßgebend sind.
Die Höhe des o.g. Satzes der Betriebs- und Unterhaltskosten bemisst sich
wie folgt:
- Sporthallen von mindestens 1.215 qm: 100 %
- Sport- und Tennishallen von mindestens 405 qm:
75 %
- Sonstige Sport- und Gymnastikräume (mit
Sportkegelbahnen) unter 405 qm: 66 %
- Schießstände: 50 %
Der Satz des Jahreszuschusses je gewichtetes Vereinsmitglied zur
Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten wird jährlich durch die Verwaltung
neu ermittelt, so dass unter Berücksichtigung der gemeldeten Fördertatbestände
die jährliche Gesamtauszahlung in Höhe von 60.000 € nicht überschritten wird.“
- Alternativ ist auch ein weiteres Fördermodell darzustellen, das
nicht nur auf die Förderung von Vereinshäusern für Indoor-Sportarten
(Ziffer 2) abstellt, sondern auch die Betriebs- und Unterhaltskosten der
Vereine bezuschusst, die bauliche Anlagen für Außenanlagen (z.B.
Umkleiden, Sanitär- und Duschgebäude) betreiben. Die Höhe des o.g. Satzes
der Betriebs- und Unterhaltskosten beträgt 15 %.
- Die Änderung wird dem Sportbeirat zur Kenntnisnahme und
Meinungsäußerung vorgestellt und anschließend dem Stadtrat zur endgültigen
Entscheidung über die entsprechende Änderung der städtischen
Zuschussrichtlinien vom 1.1.15 vorgelegt.