Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/09.07.2015

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 09.07.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Untere Immissionsschutzbehörde

Die Untere Immissionsschutzbehörde fordert ergänzende Festsetzungen in der Satzung, da sie im bisherigen Verfahren die baulichen Möglichkeiten auch im Bereich hin zur Wulfertshauser Straße verkannt hat. Für eine dortige Neubebauung ist eine Orientierung der Schlaf- und Ruheräume zur straßenlärmabgewandten Fassade erforderlich und eine schalltechnische Untersuchung des Einzelbauvorhabens vorzulegen. Die Satzung wurde um die Forderungen ergänzt. Mit Email vom 25.08.2015 hat die Untere Immissionsschutzbehörde bestätigt, dass mit den aktualisierten Formulierungen Einverständnis besteht. Auch der Eigentümer und Antragsteller ist über die Änderung in Kenntnis gesetzt und erhebt keine Einwände.

 

Untere Naturschutzbehörde

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung der o.g. Satzung ist der Grundstückseigentümer auf die Stadt Friedberg und die Untere Naturschutzbehörde bzgl. der Abstandsfestsetzung in der bisherigen Ziffer 8 der Satzung zugekommen. Danach wäre bei einer Entfernung des Gebäudes an der nördlichen Grundstücksgrenze der Grünstreifen dort auf 8 m zu erweitern.

Der Grundstückseigentümer hat vorgetragen, dass im Falle der Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes die mögliche Gebäudetiefe wegen der im Süden vorhandenen Zufahrt stark eingeschränkt wäre.

Da dieser Einwand grundsätzlich nachvollzogen werden konnte, hat sich das Baureferat mit der Unteren Naturschutzbehörde verständigt, dass ausnahmsweise ein geringerer Grünstreifen von 6m zugelassen werden könnte, sofern bauliche Anforderungen dies rechtfertigen, die verlorengehende Grünfläche an anderer Stelle auf dem Grundstück ausgeglichen würde und die Untere Naturschutzbehörde der Ausnahme zustimmt. Die Satzung und die Begründung wurden dementsprechend ergänzt. Mit Email vom 19.10.2015 hat die Untere Naturschutzbehörde bestätigt, dass mit den aktualisierten Formulierungen Einverständnis besteht. Auch der Eigentümer und Antragsteller ist über die Änderung in Kenntnis gesetzt und erhebt keine Einwände.

 


A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg - Brandschutzdienststelle/01.07.2015 und 10.09.2014

Die Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle beim Landratsamt Aichach-Friedberg vom 01.07.2015 und 10.09.2014 werden zur Kenntnis genommen. Durch die Satzung wird lediglich festgelegt, dass das Grundstück FlNr. 1058 der Gemarkung Friedberg dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen ist. Eine konkrete Lage von zukünftigen Gebäuden wird nicht festgelegt. Die Hinweise für eine ausreichende Erschließung möglicher Neubauvorhaben, insbesondere auch für Rettungskräfte der Feuerwehr, werden in die Begründung zur Satzung aufgenommen. Im Übrigen ist im Rahmen eines Bauvorhabens die gesicherte Erschließung nachzuweisen. Außerdem besteht die Verpflichtung eines zukünftigen Bauherrn eigenverantwortlich einen Brandschutznachweis erstellen zu lassen.

 


A-3) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/10.06.2015

Die Stellungnahme Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 10.06.2015 wird zur Kenntnis genommen. Der Inhalt der Stellungnahme ist schwer nachvollziehbar, da gerade der Hinweis zur Meldepflicht nach Art. 8 Abs. 1 bis 2 DSchG in der früheren Stellungnahme vom 10.09.2014 in dieser Form gefordert und in die Begründung integriert wurde. Die Begründung erläutert und begründet das Zustandekommen der Satzung und gibt weitere Hinweise an zukünftige Bauherrn oder auch Baufirmen. Aus Sicht der Stadt Friedberg ist der Hinweis an der aktuellen Stelle keineswegs deplatziert und bleibt bestehen.

 

 

A-4) Deutsche Telekom Technik GmbH/17.06.2015
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 17.06.2015 mit Verweis auf die Stellungnahme vom 09.09.2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Friedberg verweist auf die dazugehörige Beschlussfassung vom 03.03.2015 mit der Feststellung, dass keine Bedenken ersichtlich  sind, da in der Satzung keine Festsetzungen für eine unterirdische Kabelverlegung enthalten sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

StR Büchler                            entschuldigt fehlend

StR Losinger