Der von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA, Augsburg, gefertigte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 6 für das Gebiet nördlich des Griesfeldweges und westlich des Weilerweges im Stadtteil Ottmaring vom 24.11.2015 mit den textlichen Festsetzungen vom 24.11.2015 und der Begründung vom 24.11.2015 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf bedeutet, Variante 2 umzusetzen, allerdings die Baufenster und Festsetzungen so zu gestalten, dass auch die in der Variante 1 vorgestellten Einzelhäuser möglich wären.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

StR Büchler                            entschuldigt fehlend

StR Losinger