Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Beschluss des Stadtrates vom 17.09.2015 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für die Sportstätten nördlich der Augsburger Straße, südlich des Pappelweges und östlich der Seestraße in Friedberg wird wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 1596, 1596/8 und 1596/9 der Gemarkung Friedberg.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 11.11.2015 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Zweckbindung aus dem städtischen Erbbaurechtsvertrag über die Flächen FlNrn. 1596/8 und 1596/9 der Gemarkung Friedberg ist für die Laufzeit des Bebauungsplanes entsprechend aufzuheben bzw. zu ändern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Nießner