Beschluss: geändert beschlossen

1.    Die bisherige Genehmigungspraxis für Freischankflächen im öffentlichen Verkehrsraum wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig auch Sondernutzungserlaubnisse für Freischankflächen unter Einbeziehung von Parkplätzen zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

a)    Alternativen für eine Erweiterung der Freiluftgastronomie sind nicht vorhanden

 

b)    Der beantragte Parkplatz liegt nicht direkt auf der Fahrbahn

 

c)    Der beantragte Parkplatz liegt nicht in der Ludwigstraße

 

d)    Die Fläche für die Freiluftgastronomie (in Quadratmetern) ist nicht größer als die Nettogastraumfläche im Innenbereich des Lokals

 

e)    Die Freiluftgastronomie wird regelmäßig an mindestens 5 Tagen pro Woche betrieben

 

 

3.    Für das Aufstellen von Tischen und Stühlen sind entsprechend § 2 der Sondernutzungsgebührensatzung i. V. m. Ziffer 6.2 des Gebührenverzeichnisses zur Sondernutzungsgebührensatzung innerhalb des dort genannten Gebührenrahmens von 1,-- € bis 10,-- € ab dem Jahr 2016 je qm Fläche und je Monat folgende Gebühren zu erheben:

 

Auf Gehwegen:                 _1,00 _

 

Auf Parkplätzen:               _1,50 _ €


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Abwesend:

StRin Eser-Schubert               vertreten durch StRin Brülls

 

Zusätzlich Anwesend:

StR Gürtler