1.
Der mündliche Sachstandsbericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die weitere Zeitplanung soll auf der Grundlage des Vorschlags des planenden Ingenieurbüros ohne Verzögerungen erfolgen.
1.
Der mündliche Sachstandsbericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die weitere Zeitplanung soll auf der Grundlage des Vorschlags des planenden Ingenieurbüros ohne Verzögerungen erfolgen.